Zugangsvorraussetzungen

WICHTIGER HINWEIS: Aktuelle Sonderregelungen aufgrund der aktuellen Lage (COVID19) für Masterstudiengänge zur Bewerbung für das Wintersemester 2020/21 entnehmen Sie der Seite https://www.uni-frankfurt.de/87596546

  • Bachelorabschluss in Theater-, Film- und Medienwissenschaft der Goethe-Universität oder mindestens gleichwertiger Abschluss einer deutschen Hochschule in gleicher oder verwandter Fachrichtung (beispielsweise Philosophie, Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft oder eine andere neuere Philologie, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, qualitativ orientierte Sozialwissenschaften) oder mindestens gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hochschule in gleicher oder verwandter Fachrichtung. Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Zulassungsausschuss.

  • Falls Sie Ihr grundständiges Studium nicht im Hauptfach "Theater-, Film- und Medienwissenschaft" an der Goethe-Universität haben bzw. absolvieren werden: Transcript of Records. Sind die relevanten Inhalte aus dem Transcript of Records nicht ersichtlich, müssen diese in einem Zusatzblatt für studienrelevanten Leistungen (Veranstaltung, Hausarbeit oder ähnliches, CP und ggf. Note) aufgeführt werden. Studienrelevant sind Leistungen in Theorie, Ästhetik, Geschichte und Analyse von Theater, Film und Medien.

  • Für das Studium sind gute Deutschkenntnisse erforderlich. Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen zur Bewerbung einen Sprachnachweis über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), mit mindestens dem Ergebnis DSH-2 vorlegen.
    Englischkenntnisse, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) entsprechen. Die Englischkenntnisse werden nachgewiesen durch:
    – Schulzeugnisse, mit denen die Fremdsprache über mindestens fünf Jahre nachgewiesen wird, wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf; oder
    – eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Land, in dem die betreffende Sprache Amtssprache ist; oder
    – ein Zertifikat über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, deren Zielniveau den oben angegebenen Voraussetzungen entspricht, oder
    – Fachgutachten, Lektorenprüfungen oder Zertifikate, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, in Universitätssprachkursen, in VHS-Kursen oder im Selbststudium erworben wurden und die erforderlichen Kenntnisse der betreffenden Sprache nachweisen, wobei das gemäß Absatz 1 vorausgesetzte Sprachniveau explizit erwähnt sein muss; oder
    – einen standardisierten Test, aus dem das Niveau B 2 klar ersichtlich ist; anerkannt werden folgende Sprachnachweise:
    (a) TOEFL (Internet based mind. 85 Punkte),
    (b) IELTS (mindestens 6,5 in jedem Teil),
    (c) Cambridge First, Advanced oder Proficiency (mindestens 160 Punkte in jedem Teil)
    oder
    – einen anderen vom Zulassungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

  • Motivationsschreiben: Darstellung insbesondere des persönlichen und des spezifischen Interesses am Masterstudiengang TFM, ggf. unter Darstellung der bisherigen Berufs- oder Praxiserfahrungen oder studienrelevanter, auch außeruniversitärer Leistungen, die über die Eignung für den Masterstudiengang besonderen Aufschluss geben können. Das Motivationsschreiben soll maximal 700 Wörter enthalten.

  • Studienbewerberinnen und -bewerbern wird empfohlen, vor Aufnahme des Masterstudiums der TFM ein einschlägiges, mindestens vierwöchiges Praktikum im Theater-, Film- und Medienbereich zu absolvieren. Das Praktikum kann als Bestandteil eines Bachelorstudiums absolviert worden sein. Ein Praktikumsnachweis, der Auskunft über Zeitpunkt und zeitlichen Umfang sowie Tätigkeiten des Praktikums gibt, sollte den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden. Nachgewiesene Praktika (Bescheinigung) werden in der Bewerbung berücksichtigt.

  • Anerkannte Formen des Praktikums sind insbesondere:
    – eine Hospitanz bzw. Assistenz bei einer Theater- bzw. einer Film-, Fernseh-, oder Videoproduktion mit entsprechenden Einblicken in verschiedene Produktionsbereiche, z.B. Herstellungsleitung, Ausstattung, Kamera, Schnitt bzw. Konzeption, Probenarbeit und den Theaterbetrieb oder in die Arbeit eines Radio- und Fernsehsenders oder anderer Institutionen, die mit Medien und ihrer Geschichte befasst sind (etwa Verlagswesen, Presse, Gestaltung, Ausstellungswesen).
    – Hospitanzen im Verleih oder im Programmkino.
    – Praktika in Institutionen der Kulturverwaltung, -vermittlung oder -förderung – Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten werden ebenfalls als Praktikum anerkannt. Über Zweifelsfälle entscheidet der Zulassungsausschuss.

Vorläufige Zulassung

Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80 % der Prüfungsleistungen (144 CP) erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate nachgewiesen werden.

WICHTIGER HINWEIS: Für die Bewerbung zum WS20/21 wurde die nach § 34 Abs. 2 der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung (HHZV) geregelte Voraussetzung von 80% der Prüfungsleistungen auf 70% (126 CP) gesenkt.

Zulassungsmodus

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.