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Soziologie (Master of Arts)
Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung
Inhalte und Schwerpunkte |
Der konsekutive und forschungsorientierte Masterstudiengang Soziologie wird von den beiden soziologischen Instituten am Fachbereich 03 Gesellschaftswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt am Main angeboten. In der Tradition der Frankfurter Gesellschaftswissenschaften sollen im Laufe des Studiums des M.A. Soziologie die Fähigkeiten erworben werden, nach wissenschaftlichen Grundsätzen selbständig zu arbeiten und wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden sowie gesellschaftliche Zusammenhänge kritisch zu reflektieren. Der Masterstudiengang Soziologie vermittelt vertiefte Kenntnisse soziologischer Theorien und Methoden sowie ein Kompetenzprofil, das es ermöglicht, nach den Grundsätzen guten wissenschaftlichen Arbeitens selbständig Forschungsergebnisse und Forschungsmethoden zu nutzen, um eigene Fragestellungen zu entwickeln und begründet forschungspraktisch zu verfolgen. Generell lehrt der Studiengang, gesellschaftliche Zusammenhänge kritisch zu reflektieren. Die Absolvent/innen erwerben Qualifikationen für spätere anspruchsvolle Tätigkeiten in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (u. a. Kultur, Politik, Wirtschaft), für die eine solide sozialwissenschaftliche Ausbildung und eine soziologische Erkenntnishaltung erforderlich sind. Das Masterstudium dient auch der Vorbereitung auf eine anschließende Promotion. |
Ausführliche Beschreibung | |
Abschluss |
Master of Arts Soziologie |
Regelstudienzeit |
Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester. |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Studienbeginn |
Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden. |
Studienfachberatung | Alexander Simon Campus Westend PEG 2.G133 Tel: 069/798-36564 a.simon@soz.uni-frankfurt.de |
Zugangsvoraussetzungen - unter Vorbehalt möglicher Änderungen - |
Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen. |
Vorläufige Zulassung |
Liegt die Hochschulzugangsberechtigung für den konsekutiven Masterstudiengang (Bachelorzeugnis) noch nicht vor, können Sie sich mit einem vorläufigen Zeugnis (Transcript of Records) auf Grundlage von mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP (in der Regel 144 CP) bewerben. Dieses vorläufige Zeugnis muss von einer für die Notengebung oder Zeugniserteilung autorisierten Stelle ausgestellt sein. Im Falle einer Zulassung erfolgt eine vorläufige Einschreibung. |
Zulassungsmodus | Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. |
Einzureichende Unterlagen |
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Bewerbungsfrist |
01.04. - 31.05. |
Bewerbungsadresse |