Mutterschutz soll die Gesundheit der (werdenden) Mutter und ihres Kindes schützen.

Mutterschutz für Studierende

Seit Beginn des Jahres 2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch für Studentinnen. Die Studentin muss nun während der Mutterschutzfristen keine Sonderregelungen mehr beantragen. Diese müssen nach Mitteilung der Schwangerschaft gegenüber der Universität grundsätzlich gewährt werden. Das Gesetz schützt damit die Gesundheit der Studentin und ihres Kindes im Studium während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit (12 Monate nach der Geburt) und will diskriminierender Benachteiligung aufgrund einer Schwangerschaft entgegenwirken (§ 9 Abs. 1 Satz 4 MuSchG).

Im Rahmen des Studiums kann es zu einschränkungen etwas bei Praktika geben. Wir empfehlen deshalb eine individuelle Beratung.
Im Fachbereich Physik ist der Studiendekan Prof. Reinhard Dörner Ansprechpartner und zuständiger Berater.

Weitere Informationen  auf der Infoseite der Universität:  www.mutterschutz.uni-frankfurt.de

Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen Goethe-Universität

Der gesetzliche Mutterschutz soll die Gesundheit der (werdenden) Mutter und ihres Kindes schützen. Dieser Schutz bezieht sich im Besonderen auf die Prävention von Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz; von finanziellen Einbußen sowie dem Verlust des Arbeitsplatzes. Wichtige Informationen

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