Parken auf dem Campus Bockenheim
Nutzung der Tiefgarage auf dem Campus Bockenheim
ACHTUNG
Eine bereits erteilte Parkberechtigung gilt nur noch für die Dauer des gebuchten Semesters und wird von der Goethe-Universität nicht mehr automatisch verlängert. Eine Verlängerung für das folgende gebuchte Semester muss von Ihnen per E-Mail über mietvertrag-parken@dlist.server.uni-frankfurt.de gemeldet werden.
Studierende an der Universität des 3. Lebensalters können von der Goethe-Universität eine Parkerlaubnis für die Tiefgarage am Campus Bockenheim erhalten. Sie benötigen hierfür:
- einen Mietvertrag über die Kfz-Einstellung
- Ihre validierte und mit einem Guthaben aufgewertete U3L-Karte
Die Parkgebühr beträgt 2,00 Euro je Einfahrt. Sie wird mit der U3L-Karte am Kartenlesegerät an der Tiefgaragen-Einfahrt bezahlt. Personen mit einer Schwerbehinderung, die der Goethe-Universität nachgewiesen wurde, parken kostenfrei mit ihrer validierten Karte.
Einzelne Schritte
1. Vertragsabschluss mit der Goethe-Universität.
Den Mietvertrag finden Sie hier:
Vertrag zur Tiefgaragennutzung (Bockenheim)
Das Formular ist beschreibbar. Hinweis: Falls sich die Formulare nicht sofort in der beschreibbaren Version öffnen, klicken Sie in der Ansicht auf Herunterladen und öffnen Sie das Formular in der Ansicht von Adobe Acrobat Reader.
Bitte senden Sie den Vertrag direkt an die folgende Anschrift:
Goethe-Universität, Bereich Immobilienmanagement/Zentrale Dienste,
Theodor-W.-Adorno-Platz 1,
60629 Frankfurt am Main
oder per E-Mail an:
mietvertrag-parken(at)dlist.server.uni-frankfurt.de
Die Goethe-Universität wird für Ihre U3L-Karte eine Parkberechtigung vergeben und Ihnen zeitnah eine Bestätigung zusenden.
2. Validierung Ihrer U3L-Karte
Die entsprechenden Geräte finden Sie z.B. vor dem Eingang zur Cafeteria in der Neuen Mensa auf dem Campus Bockenheim. Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit einer korrekt validierten Karte Ihre Parkberechtigung aktivieren.
3. Geld auf Ihre Karte laden
Die sog. „Geldbörsenaufwerter“ finden Sie ebenfalls in der Neuen Mensa neben den Validiergeräten. Bitte achten Sie auf ein ausreichendes Guthaben auf Ihrer Karte.
Auskunft zur Beantragung von Parkberechtigungen:
Dienstag und Donnerstag, 9:30 – 12:30 Uhr, Juridicum Raum 612
Telefon: 069-798-28862, E-Mail: hesse-assmann@em.uni-frankfurt.de
An allen anderen Standorten der Goethe-Universität besteht keine Möglichkeit, einen universitätseigenen Parkplatz zu nutzen.