Ausbildungsabschnitte im Ausland
Es können bis zu drei Tertiale im Ausland absolviert werden.
Für die Anerkennung von Auslandstertialen ist das HLfGP zuständig.
Informationen zum PJ im Ausland finden Sie unter
https://hlfgp.hessen.de/akademische-gesundheitsberufe/staatliche-pruefungen-sowie-studienrelevante-antraege
Wenn Sie weitere Fragen zum Auslandstertial haben, wenden Sie sich bitte nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens an
Buchstabe A-L
Frau Carola Boukharraz
Tel.: 069/6301-4393
E-Mail: carola.boukharraz@hlfgp.hessen.de
Buchstabe M-Z
Herr Denny Koch
Tel.: 06421/3801-723
E-Mail: denny.koch@hlfgp.hessen.de
Besorgen Sie sich unbedingt vor der Abreise die notwendigen Bescheinigungen und ggf. Gleichstellungsbescheinigungen!