Beratung in der Arbeitsmedizinischen Ambulanz

Unsere Mitarbeiter beraten Arbeitnehmer, deren Vorgesetzte und die Mitarbeitervertretungen zu allen Fragen des Arbeitsschutzes, auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit.

Insbesondere beraten wir hinsichtlich:

- individueller Probleme und arbeitsplatzbezogener Beschwerden
- Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation
- Mutterschutzgesetz
- adäquatem Einsatz schutzbedürftiger Personengruppen
- längerer Krankheiten und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess
- Arbeitsorganisation
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- sozialversicherungsrechtlicher Fragen
- der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
- Arbeitshygiene, Vorschläge zur Erstellung von Hygieneplänen
- Auswahl und Beschaffung persönlicher Arbeits- und Körperschutzmittel
- der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen
- Fragen der Ergonomie des Arbeitsplatzes
- sanitärer und sozialer Einrichtungen

Begehungen - Gutachten - Stellungnahmen
- Begehungen der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze sowie Tätigkeitsananlyen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Gutachten bzw. Stellungnahmen (Berufskrankheit, Beurteilung von Berufs- oder Erwerbsfähigkeit, Maßnahmen nach § 3 Berufskrankheitenverordnung)
- Handlungsempfehlungen über notwendige Maßnahmen