Sie zählen zu den Zweitstudienbewerber*innen, wenn Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und sich jetzt für ein zweites grundständiges Studium (Bachelor, Staatsexamen - kein Masterstudium) bewerben möchten.
Als Hochschule zählen dabei z.B. Universitäten, Fachhochschulen (inkl. öffentliche Verwaltung), Musik-, Kunst- und Sporthochschulen, Bundeswehrhochschulen oder staatlich anerkannte Berufsakademien.
Ihr Studium zählt als abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt worden ist. Dabei gibt es bei einigen Studiengängen Besonderheiten: Bei Rechtswissenschaft und im Lehramt gilt das Studium mit Bestehen der ersten Staatsprüfung als abgeschlossen, bei Pharmazie mit Bestehen des zweiten Teils der pharmazeutischen Prüfung.
Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihr Erststudium noch nicht abgeschlossen haben, das aber bis zum Ende der Bewerbungsfrist tun werden, können Sie wählen, ob Sie sich als Erst- oder Zweitstudienbewerber am Vergabeverfahren beteiligen möchten.
Zeugnisse, die erst nach Ende der Bewerbungsfrist ausgestellt werden, können leider nicht berücksichtigt werden.
Für die hochschulstart.de-zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin bewerben Sie sich für ein Zweitstudium bitte bei hochschulstart.de. Genaue Informationen finden Sie im Merkblatt "Die Zulassung zum Zweitstudium".
Es gelten die üblichen Bewerbungsfristen, wie für ein Erststudium (s. unter den jeweiligen Studiengangsbeschreibungen).
Für die hochschulstart.de-zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin bewerben Sie sich für ein Zweitstudium bitte bei hochschulstart.de. Genaue Informationen finden Sie im Merkblatt "Die Zulassung zum Zweitstudium".
Es gelten die üblichen Bewerbungsfristen, wie für ein Erststudium (s. unter den jeweiligen Studiengangsbeschreibungen).
Zum Antrag auf Zweitstudium in zulassungsbeschränkten Studiengängen gehören folgende wichtige Unterlagen:
Zum Antrag auf Zweitstudium in zulassungsbeschränkten Studiengängen gehören folgende wichtige Unterlagen:
J. W. Goethe-Universität, Studium Lehre Internationales, Studierendensekretariat, 60629 Frankfurt
Bei Vorliegen der Fallgruppe 1 gibt e
Fallgruppe 3 -besondere berufliche Gründe-
Die berufliche Situation wird dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Dabei kommt es darauf an, welche berufliche Tätigkeit angestrebt wird und in welcher Weise beide Studienabschlüsse die Berufsausübung fördern. Entscheidend ist die konkrete und individuelle Berufsplanung. Zwischen den Inhalten des abgeschlossenen Erststudiums und des angestrebten Zweitstudiums muss ein sachlicher Zusammenhang hergestellt werden können. Bei einem Lehramtsstudiengang mit zwei Fächern genügt es, wenn dies nur für ein Fach möglich ist.
Die sinnvolle Ergänzung des Erststudiums durch das Zweitstudium muss insbesondere nach folgenden Gesichtspunkten dargelegt werden:
Wird durch die Aufnahme des Zweitstudiums lediglich ein Berufswechsel angestrebt, können besondere berufliche Gründe nicht bejaht werden. Unerheblich ist hingegen, in welchem Studiengebiet der Schwerpunkt der späteren Berufsausübung liegt und in welcher Reihenfolge das Erst- und das Zweitstudium betrieben werden.
Bei Vorliegen der Fallgruppe 3 gibt es 7 Punkte.
Bei Vorliegen der Fallgruppe 1 gibt e
Fallgruppe 3 -besondere berufliche Gründe-
Die berufliche Situation wird dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Dabei kommt es darauf an, welche berufliche Tätigkeit angestrebt wird und in welcher Weise beide Studienabschlüsse die Berufsausübung fördern. Entscheidend ist die konkrete und individuelle Berufsplanung. Zwischen den Inhalten des abgeschlossenen Erststudiums und des angestrebten Zweitstudiums muss ein sachlicher Zusammenhang hergestellt werden können. Bei einem Lehramtsstudiengang mit zwei Fächern genügt es, wenn dies nur für ein Fach möglich ist.
Die sinnvolle Ergänzung des Erststudiums durch das Zweitstudium muss insbesondere nach folgenden Gesichtspunkten dargelegt werden:
Wird durch die Aufnahme des Zweitstudiums lediglich ein Berufswechsel angestrebt, können besondere berufliche Gründe nicht bejaht werden. Unerheblich ist hingegen, in welchem Studiengebiet der Schwerpunkt der späteren Berufsausübung liegt und in welcher Reihenfolge das Erst- und das Zweitstudium betrieben werden.
Bei Vorliegen der Fallgruppe 3 gibt es 7 Punkte.
während Gültigkeit
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