Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen
Das deutsche Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen festzustellen, welche Gefährdungen an den jeweiligen Arbeitsplätzen zu erwarten sind und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes dadurch erforderlich werden. Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind explizit auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen.
Wir bieten Ihnen an, im Rahmen unserer Forschung die psychischen Belastungen Ihrer Arbeitsplätze systematisch und valide zu ermitteln. Unsere Vorgehensweise entspricht dabei den Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Weitere Informationen finden Sie auch auf der folgenden Seite: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Hier sehen Sie ein Beispiel dafür, wie wir unsere Ergebnisse veranschaulichen:
