Bildschirmarbeitsplätze


pikt ergonomie Bildschirmarbeitsplatz

An Bildschirmarbeitsplätzen können durch erhöhte körperliche, visuelle und psychische Belastungen gesundheitliche Gefährdungen auftreten. Die körperliche Belastung am Bildschirmarbeitsplatz betrifft in erster Linie den Bewegungsapparat. Zur Prävention von Beschwerden und Erkrankungen des Bewegungsapparates durch einseitige körperliche Arbeitsbelastungen sollte versucht werden, die Arbeitsabläufe abwechslungsreich zu gestalten, um einer weiter zunehmenden Bewegungsarmut am Arbeitsplatz entgegenzuwirken.

Die Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz stellt außerdem besondere Anforderungen an das beidäugige Sehen. Eine vermehrte Beanspruchung der Augen und des Sehvermögens kann zum Beispiel auftreten durch ungünstige Arbeitsplatzgestaltung, wie ungenügende Möglichkeiten zum Blickwechsel, ungünstige Lichtverhältnisse, störende Blendung, mangelhafte Zeichendarstellung oder auch durch unzureichende Korrektur des Sehvermögens.

Gesetzliche Grundlagen

Entsprechend den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber den Beschäftigten Bildschirmarbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, die die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit während der Arbeit gewährleisten. 

Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die für die Informationsverarbeitung durch die Beschäftigten erforderlichen Bildschirmgeräte entsprechend anzuwenden.

Konkretisiert werden die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, ergonomischen und arbeitspsychologischen Anforderungen an die Gestaltung und den Betrieb von Bildschirmarbeitsplätzen u.a. in Abschnitt 6 Anhang Arbeitsstättenverordnung, in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und in der 

Regelungen an der Goethe-Universität

Grundlage für sicheres und gesundes Arbeiten im Büro ist ein ergonomisch gestalteter Bildschirmarbeitsplatz.

U.a. müssen Bürodrehstuhl und Arbeitstisch ausreichend individuell an Körpergröße und anatomische Gegebenheiten der Nutzer*innen anpassbar sein und dem Stand der Technik entsprechen. 

Unter Verwendung der Checkliste zur Selbstbeurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen (Formular - auch in englisch verfügbar) können Beschäftigte überprüfen, ob ihr Bildschirmarbeitsplatz den sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen entspricht und diesen ggf. selbständig korrigieren.

Stellen sie dabei Mängel fest die sie selber nicht beheben können, sollen sie sich an Ihre Vorgesetzte / Ihren Vorgesetzten wenden.

Die Beschaffung von Arbeitsmitteln, wie ergonomischen Bürodrehstühlen und Arbeitstischen ist Aufgabe der Vorgesetzten.

Die Finanzierung erfolgt über die Kostenstelle des jeweiligen Bereiches.

Das Einkaufsmanagement der Goethe-Universität stellt Rahmenverträge, Vereinbarungen und Bestellformulare zur Beschaffung von ergonomischen Bürodrehstühlen (auch für Bildschirmarbeitsplätze in Laborbereichen) und Arbeitstischen zur Verfügung. 

Goethe-Universität — Rahmenverträge (uni-frankfurt.de)

Individuelle ergonomische Beratungen am Bildschirmarbeitsplatz (z.B. zur optimalen Einstellung des Bürodrehstuhls) bietet das Referat Arbeitsschutz an: arbeitsschutz@uni-frankfurt.de

Weiterführende Informationen für Vorgesetzte und Beschäftigte der Goethe-Universität enthält das Merkblatt „Ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen – Beschaffung von ergonomischen Bürodrehstühlen und Arbeitstischen“.

Bildschirmarbeit am Telearbeitsplatz

Alternierende Telearbeit ist an der Goethe-Universität im Rahmen einer Dienstvereinbarung geregelt. 

Für Telearbeit gelten die gleichen Arbeits- und Gesundheitsschutzanforderungen an den Bildschirmarbeitsplatz wie im Betrieb. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, dass Telearbeitsplätze sicherheitstechnisch und ergonomisch angemessen ausgestattet sind.

Informationen zu Telearbeit finden Sie auf der Internetseite der Abteilung Personalservices. 

Bildschirmarbeit beim Mobilen Arbeiten

Mobiles Arbeiten ist an der Goethe-Universität im Rahmen einer Dienstvereinbarung geregelt.

Für mobile Arbeit stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten keinen Bildschirmarbeitsplatz zur Verfügung. Die Beschäftigten können grundsätzlich einen von ihnen selbst bestimmten geeigneten Arbeitsort auswählen und müssen eigenverantwortlich dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz den notwendigen Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entspricht. 

Zur Auswahl geeigneter Arbeitsorte und zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes stellt die Goethe-Universität den Beschäftigten 'Gestaltungsempfehlungen für Beschäftigte bei mobiler Arbeit' zur Verfügung. 

Diese erhalten die Beschäftigten bei Vereinbarung von mobilem Arbeiten von ihrer/ihrem Vorgesetzten und sollen sie, soweit möglich, berücksichtigen und in Eigenverantwortung umsetzen.

Informationen zum Mobilen Arbeiten finden Sie auf der Internetseite der Abteilung Personalservices. 

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

Alle Beschäftigten, die täglich regelmäßig mehr als 2 Stunden am Bildschirm arbeiten, können die Arbeitsmedizinische Vorsorge „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“ beim betriebsärztlichen Dienst der Goethe-Universität wahrnehmen.


Beschäftigte werden zum Teil bereits in der Vorsorgekartei der Goethe-Universität geführt und regelmäßig, in einem festgelegten Intervall, schriftlich zur Vorsorge eingeladen. 

Beschäftigte, auf die das nicht zutrifft, finden die notwendigen Informationen zur Anmeldung unter ‚Organisation der Arbeitsmedizinischen Vorsorge'.

Die Teilnahme an der Angebotsvorsorge ist freiwillig.

Die Vorsorge kann jederzeit auch wahrgenommen werden, wenn Sehbeschwerden am Arbeitsplatz bestehen.

Die Angebotsvorsorge „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“ enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens.

Den Beschäftigten werden im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen (Bildschirmarbeitsplatzbrille) für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung gestellt, wenn dies im Ergebnis der Angebotsvorsorge vom Betriebsarzt / der Betriebsärztin für notwendig erachtet wird.