„Die Goethe-Universität ist ein Ort argumentativer Auseinandersetzung; Forschung und Lehre stehen in gesellschaftlicher Verantwortung.“ (Aus dem Leitbild der Goethe-Universität)
Sprache prägt unser Denken, unser Handeln und unsere Wahrnehmung der Welt. Insbesondere an einer Hochschule ist Sprache das wichtigste Mittel von Teilhabe. Sie ist das zentrale Instrument, mit welchem wir Argumente, Forschungsergebnisse und Wissen verantwortlich miteinander teilen. Ob geschrieben oder gesprochen, über Sprache stehen wir miteinander in Verbindung, auf institutioneller, fachlicher und zwischenmenschlicher Ebene. Über Aspekte der Sprache entscheiden sich auch Fragen von Zugehörigkeit und Partizipation – und im Umkehrschluss Ausgrenzung.
Die Goethe-Universität steht für einen geschlechterinklusiven Sprachgebrauch ein, der alle Angehörigen adressiert und Diskriminierungen abbaut. Das Hessische Gleichstellungsgesetz hält Hochschulen zudem ausdrücklich dazu an, die Gleichstellung von Frauen und Männer sprachlich zum Ausdruck zu bringen. Zugleich bildet sich seit der Änderung des Personenstandsgesetzes mit den Einträgen „divers“ und „keine Angabe“ auch rechtlich ab, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt.
Praktische Unterstützung zur Verwendung von geschlechter- und diversitätssensibler Sprache
Für die praktische Umsetzung hat die Goethe-Universität Empfehlungen zur Verwendung von geschlechter- und diversitätssensibler Sprache entwickelt, die 2021 vom Senat der Universität zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Die Broschüre ergänzt die Handlungsempfehlungen zur diversitätssensible Mediensprache. Die beiden Empfehlungen bieten praktische Unterstützung, Texte und Materialien in der Wissenschaft und Verwaltung so zu gestalten, dass sich alle (zukünftigen) Hochschulangehörigen respektvoll angesprochen werden und Diskriminierung abgebaut wird.
Dienstanweisung für den Ressortbereich des HMWKs zur geschlechtergerechten Sprache und Bezeichnung von Personen
Vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) wurde im Mai 2024 die Dienstanweisung für den Ressortbereich des HMWK zur geschlechtergerechten Sprache und Bezeichnung von Personen erlassen.
Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Verwendung geschlechter- und diversitätssensiblen Sprache an der Goethe-Universität?
Wie im 2. Rundschreiben zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch vom 18. Juli 2024 beschrieben, bleibt die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre von dieser Dienstanweisung unberührt. Ob in Vorträgen, schriftlichen (Abschluss-)Arbeiten oder Gutachten - die Verwendung von geschlechter- und diversitätssensibler Sprache ist weiterhin möglich. Das gilt auch für akademische Prüfungen inklusive Qualifizierungs- und Abschlussarbeiten, Promotionen und Habilitationen. Es gilt also weiterhin, dass die Verwendung geschlechterinklusiver Sprache weder negativ bewertet noch als prüfungsrelevante Leistung gefordert werden darf.
Die Dienstanweisung des HMWKs wirkt sich lediglich auf sogenannte Auftragsangelegenheiten nach § 8 Abs. 2 HessHG aus. Weitere Details hierzu finden Sie im 2. Rundschreiben zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch im GU-Intranet.
Geschlechterinklusive und diversitätssensible Sprache