Krankenversicherung

Das deutsche Krankenversicherungssystem ist recht komplex. Einen Überblick und weitere Informationen zum deutschen Krankenversicherungssystem finden Sie hier.

Für alle internationalen Wissenschaftler*innen ist während des Aufenthalts in Deutschland eine in Deutschland gültige Krankenversicherung verpflichtend. Die Ausländerbehörden verlangen für die Aufenthaltsgenehmigung den Nachweis, dass Sie ausreichend krankenversichert sind. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz vom ersten Tag an in Deutschland bestehen muss. Wenn Sie für einen kurzfristigen Forschungsaufenthalt bis 90 Tagen mit einem Schengen-Visum einreisen, wird in der Regel eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 € gefordert. Für längerfristige Aufenthalte mit Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie umfassenden Krankenversicherungsschutz, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Deckungsbeschränkung) entsprechen muss. Wir empfehlen, dass Sie in jedem Fall eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Anhängig von Ihrem Status in Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten einer Krankenversicherung:

  • Sie haben einen Arbeitsvertrag an der Goethe-Universität oder sind mit einem Visum nach §18d des Aufenthaltsgesetzes (Forscher-Visum) eingereist: in diesem Fall besteht für Sie im Normalfall eine Versicherungspflicht bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse, die Sie frei wählen können. Familienmitglieder werden in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Familienversicherung kostenlos mitversichert. Zudem ist eine Mitgliedschaft auch mit Vorerkrankungen möglich.
  • Sie sind auch ohne Arbeitsvertrag mit einem Visum nach §18d des Aufenthaltsgesetzes (Forscher-Visum) eingereist: in diesem Fall können Sie sich wahlweise privat (über eine Reisekrankenversicherung) oder bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichern, die Sie frei wählen können. 
  • Wenn Ihr Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 EUR/Jahr liegt, besteht für Sie keine Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse und Sie können sich privat oder freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse krankenversichern
  • Sie haben ein Stipendium oder eine Finanzierung über Ihr Heimatland und reisen nicht mit einem Visum nach §18d des Aufenhaltsgesetzes (Forscherviusm) nach Deutschland ein: Sie müssen eine ausreichende private Krankenversicherung in Deutschland abschließen.
  • Sie sind EU-Bürger*in: In den Mitgliedstaaten der EU gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card / EHIC). Sie wird von den nationalen Versicherungsträgern in Ihrem Heimatland ausgestellt. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte können Sie sich auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU im Krankheitsfall im Rahmen eines Kurzzeitaufenthalts direkt an Vertragsärzte und Krankenhäuser wenden. Bitte beachten Sie, dass für einen längerfristigen Aufenthalt die EHIC nicht geeignet ist (max. 2 Jahre). Klären Sie mit Ihrem heimischen Versicherungsunternehmen, für welche Leistungen es in welche Zeitraum in Deutschland aufkommt. Nicht immer übernehmen die ausländischen Versicherungen alle hier anfallenden Kosten.

Weiter Informationen zu Krankenversicherungen finden Sie auf EURAXESS Deutschland - dem Mobilitätsportal für Forscher. Die Auswahl sowohl an privaten als auch an gesetzlichen Krankenversicherungsunternehmen ist groß. Ein Vergleich lohnt sich. Nachfolgend haben wir Ihnen einige Informationen zu gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zusammengestellt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Alle gesetzlichen Krankenkassen erheben im Prinzip einen einheitlichen Beitragssatz von 14,6% des Bruttogehaltes. Der Arbeitgeber zahlt hiervon 7,3% und weitere 7,3% werden von direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich aber in den angebotenen Leistungen und können neben dem Beitragssatz eine Zusatzprämie verlangen, in der Regel etwa 2,5%. Im Unterschied zu den meisten ausländischen oder privaten Krankenversicherungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle anfallenden Arzt- oder Krankenhauskosten direkt. Sie müssen vor der Behandlung lediglich Ihre Versicherungskarte vorlegen.  Nachfolgend finden Sie Informationen zu einigen gesetzlichen Krankenkassen in Frankfurt ohne Anspruch auf Vollständigkeit: