Studienplatztausch

Gemäß den rechtlichen Vorgaben besteht die Möglichkeit des Studienplatztausches, allerdings ausschließlich ab dem zweiten Fachsemester. Bitte beachten Sie dabei:

I. Ein Studienplatztausch ist an der Goethe-Universität Frankfurt nur möglich, wenn die Studiengänge beider Antragsteller namens- und abschlussgleich sind. Soweit es in den Studiengängen unterschiedliche Schwerpunkte gibt, müssen beide Antragsteller im selben Schwerpunkt studieren.

II. Anträge auf Studienplatztausch für das erste Fachsemester sind nicht möglich.

III. Anträge auf Studienplatztausch für höhere Fachsemester werden genehmigt, wenn beide Antragsteller sich im gleichen Fachsemester befinden und der auswärtige Tauschpartner einen Ausbildungsstand vorweist, der die Einstufung in dieses Fachsemester an der Goethe-Universität rechtfertigt. Tauschanträge außerhalb der Regelstudienzeit werden nicht genehmigt.

IV. Besondere Zugangsvoraussetzungen in Studien- und Prüfungsordnungen bleiben unberührt.

V. Die Goethe-Universität vermittelt keine Tauschpartner. Ein Tausch kann nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge genehmigt werden.


Besonderheit: Die Tauschanträge für die Studiengänge Medizin/Zahnmedizin müssen den Zustimmungsvermerk vom Dekan des Fachbereichs Humanmedizin, Universitätsklinik, Theodor-Stern-Kai 7, 60596 Frankfurt, enthalten (siehe auch hier).

Fristen 

Frist für die Studiengänge Medizin/Zahnmedizin:

  • Vorklinischer Studienabschnitt bis 23. März für das Sommersemester bzw. 23. September für das Wintersemester.
  • Klinischer Studienabschnitt bis 08. April für das Sommersemester bzw. 08. Oktober für das Wintersemester.

Bitte beachten Sie die Vorgaben des Fachbereichs zur Zustimmung und informieren Sie sich auf den Internetseiten des Fachbereich 16 über das Vorgehen:
Studienplatztausch in Medizin/Zahnmedizin


 

 
Frist für alle anderen Studiengänge: Bis 5. April für das Sommersemester bzw. 5. Oktober für das Wintersemester. 

Frist für die Studiengänge Medizin/Zahnmedizin:

  • Vorklinischer Studienabschnitt bis 23. März für das Sommersemester bzw. 23. September für das Wintersemester.
  • Klinischer Studienabschnitt bis 08. April für das Sommersemester bzw. 08. Oktober für das Wintersemester.

Bitte beachten Sie die Vorgaben des Fachbereichs zur Zustimmung und informieren Sie sich auf den Internetseiten des Fachbereich 16 über das Vorgehen:
Studienplatztausch in Medizin/Zahnmedizin


 

 
Frist für alle anderen Studiengänge: Bis 5. April für das Sommersemester bzw. 5. Oktober für das Wintersemester. 

Ablauf

Das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite zum Download. Für den Tausch können entweder beide Tauschpartner*innen persönlich vorsprechen oder den Tausch durch Vorlage gleichlautender schriftlicher Einverständniserklärungen im Studierendensekretariat beantragen.

Antragsadresse:
J. W. Goethe-Universität, Studierendensekretariat, 60629 Frankfurt 


Antrag:

Studienplatztausch im höheren Fachsemester

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