Informatik,
Lehramt an Förderschulen (L5)

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Foto: Alexeev (SSC)

Studiengang Informatik
Abschluss L5 - Lehramt an Förderschulen
HF/NF Unterrichtsfach
Regelstudienzeit 9 Semester
Unterrichtssprache Deutsch
Studienbeginn nur Wintersemester
Bewerbungsfrist siehe Termine und Fristen
Zulassungsmodus beschränkt
Zulassungsbeschränkung Lehramt an Förderschulen (L5): Örtliche Zulassungsbeschränkung
Fächerkombinationen Es müssen zwei sonderpädagogische Fachrichtungen gewählt werden + ein Unterrichtsfach

 

Kurzbeschreibung

Das Studium legt die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Grundlagen für das angestrebte Lehramt an Förderschulen im Fach Informatik. Nach Abschluss des Studiums verfügen die Absolventinnen und Absolventen über die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden für eine erfolgreiche Lehrtätigkeit in Informatik in der Sekundarstufe 1. Hierzu gehört, dass sie verfügen über
  • fachwissenschaftliche Grundlagen für die zu unterrichtende Informatik
  • Kenntnisse über didaktische Orientierungsmuster und unterrichtsmethodische Techniken aus fachspezifischer Sicht
  • ein zutreffendes und kritisch reflektiertes Bild der Informatik als Bestandteil unserer Kultur
  • Kenntnisse der Geschichte und aktueller Tendenzen der Schulinformatik und ihrer Beziehung zu anderen Fächern
  • Kenntnisse über die Rolle der Informatik in der Schule, ihrem Beitrag zur Allgemeinbildung und ihrer Rolle in der modernen Welt
  • Konzepte der Medienpädagogik
  • die Fähigkeit des reflektierten Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien, von Schulbüchern und anderen Medien in fachlichen Lehr- und Lernprozessen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den fachspezifischen Anhängen.


Informationen der ABL
(Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung)

Angaben zum Studiengangsaufbau finden Sie hier.

Informationen zum Lehramts-Studium, notwendigen Praktika sowie zur Eignung für den Lehrerberuf finden Sie auch auf dem Portal von ABL.


Das Orientierungspraktikum

Ausrufezeichen rot

Ab dem Wintersemester 2023/24 entfällt das Orientierungspraktikum! Dies gilt nur für Studierende die ab dem Wintersemester 2023/24 neu immatrikuliert sind. Das Orientierungspraktikum muss weiterhin von allen Studierenden absolviert werden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2023/24 begonnen haben. Informationen zum Orientierungspraktikum finden Sie auf den Webseiten der ABL.


Bewerbungsverfahren

Dieser Studiengang ist universitätsintern zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden in diesem Verfahren zu 20% nach Wartezeit und zu 80% nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben. Als Wartezeit gilt die Zeit zwischen dem Abitur und der Studienbewerbung (ausgenommen Studienzeit). Einen Überblick über die NC-Werte der vergangenen Semester erhalten Sie hier.

Sie bewerben sich bequem innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über das Bewerbungsportal der Goethe-Universität. Ob und welche Unterlagen zur Bewerbung eingesandt werden müssen, erfahren Sie innerhalb des Online-Bewerbungsprozesses.

Detaillierte Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie hier: Bewerbung

Habe ich eine gültige HZB?

Zulassungsvoraussetzung

Deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB), in der Regel das Abitur   
Ich habe keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung Informationen für Internationale Bewerber*innen