Rund um den NC

Wie funktioniert das Auswahlverfahren (Uni-NC)?


Hat ein Studiengang nur eine begrenzte Menge an Studienplätzen, aber sehr viele Bewerber*innen für den Studiengang, muss im ersten Fachsemester ein Auswahlverfahren durchgeführt werden.

Beachten Sie hierbei, dass Sie sich nur auf ein erstes Fachsemester bewerben können, wenn Sie im Bewerbungssemester nicht bereits im gewünschten Studiengang immatrikuliert sind. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Studiengang ist also zulassungsbeschränkt und hat einen NC (Numerus Clausus, bedeutet übersetzt "geschlossene Zahl").

Zunächst werden die sogenannten Vorabquoten vergeben:

  • 10% der Plätze für Bewerber*innen aus Nicht-EU-Ländern und Staatenlose (ohne deutsches Abitur)
  • 5% der Plätze für Härtefälle
  • 3% der Plätze für Zweitstudienbewerber*innen

Für die restlichen Studienplätze gilt: 

80% der Studienplätze werden nach dem Grad der Qualifikation vergeben. Sofern keine studiengangspezifischen Auswahlverfahren vorgesehen sind besteht der Grad der Qualifikation aus der Durchschnittsnote ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Dazu werden zunächst alle Bewerber*innen nach der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung geordnet. Haben zwei Bewerber*innen die gleiche Durchschnittsnote und können damit den gleichen Listenplatz beanspruchen, so erhält derjenige den höheren Listenplatz, der die längere Wartezeit in Semestern nachweisen kann (entscheidend ist das Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung). Besteht dann immer noch Ranggleichheit, werden den Bewerber*innen automatisiert Losnummern zugeteilt, die über die Rangierung entscheiden.
Aus der so aufgestellten Liste werden die jeweils besten Bewerber*innen zum Studium zugelassen. Die Durchschnittsnote des/der letzten zugelassenen Bewerber*in gilt als NC.

20% der Studienplätze werden nach der Wartezeit vergeben. Dazu werden die Bewerber*innen, die bei der Auswahl nach Qualifikation keine Zulassung erhalten haben, nach der Dauer der Wartezeit geordnet. Haben zwei Bewerber*innen die gleiche Wartezeit und können damit den gleichen Listenplatz beanspruchen, so erhält der/diejenige den höheren Listenplatz, der/die die bessere Durchschnittsnote nachweisen kann. Auch hier entscheidet - falls notwendig - das Los als letzte Instanz.
Aus der so aufgestellten Liste werden die Bewerber*innen mit der jeweils längsten Wartezeit zum Studium zugelassen. Die Wartezeit des letzten zugelassenen Bewerbers gilt als offizieller Grenzwert der Wartezeit.

Die zugelassenen Bewerber*innen erhalten einen Bescheid und müssen den Studienplatz innerhalb einer bestimmten Frist annehmen. Es kommt regelmäßig vor, dass einzelne Bewerber*innen den Platz verfallen lassen, weil sie z.B. mehrere Zulassungen erhalten haben und sich für eine entscheiden müssen, ins Ausland gehen oder ein FSJ antreten. Die frei bleibenden Plätze werden im Nachrückverfahren vergeben.

Im Nachrückverfahren werden automatisch die nächsten Bewerber*innen auf der Rangliste zugelassen (man muss sich also nicht speziell für die Nachrückverfahren bewerben). Es können bis zu zwei Nachrückverfahren stattfinden, sollten danach noch Studienplätze frei sein, werden diese im Losverfahren vergeben.

Für das Losverfahren ist eine eigene Anmeldung notwendig, Informationen dazu finden Sie hier: Losverfahren.


Wie sieht das jetzt konkret aus? Ein Beispiel:
Liegt der NC in der Leistungsquote bei 1,9 (2 Hj.), bedeutet das, dass alle Bewerber*innen mit einer Abiturnote von 1,8 und besser zugelassen wurden, aber alle Bewerber*innen mit einer 2,0 und schlechter eine Absage erhielten. Es gab allerdings mehr Bewerber*innen mit einer 1,9 als noch verfügbare Restplätze, so dass hier das Hilfskriterium Wartezeit hinzugezogen werden musste. Der/die letzte zugelassene Bewerber*in hatte zwei Wartesemester. Ob zusätzlich gelost werden musste, geht aus der Angabe nicht hervor. Es kann also sein, dass auf dem letzten Platz 2 oder mehr Bewerber*innen mit einer 1,9 und 2 Halbjahren Wartezeit lagen, aber nicht alle davon einen Platz bekommen konnten.

Der NC sagt also nur etwas über den Grenzwert im aktuellen Verfahren aus und ist immer abhängig von der aktuellen Bewerberkohorte. Es gibt keine Garantie, dass die Ergebnisse im nächsten Jahr identisch ausfallen. Aber wenn man den NC über mehrere Jahre beobachtet, bekommt man ein Gespür, in welchem Bereich er sich bewegt - auch wenn es durchaus Überraschungen geben kann.



FAQ zum NC

Das wissen wir leider vorher nicht. Die Grenzwerte ergeben sich immer erst im laufenden Verfahren und hängen von den dann aktuellen Bewerber*innen ab. Da wir im Vorfeld nicht wissen können, wie viele Bewerber*innen sich mit welchen Daten (Abiturnote, Wartezeit) bewerben, können die Grenzwerte der vergangenen Semester immer nur eine grobe Richtschnur sein - aber nie eine Garantie oder ein Versprechen auf einen Studienplatz in der Zukunft.

Das hört man leider sehr oft, aber es stimmt nicht. Die Zulassung erfolgt entweder nach Qualifikation (Abiturnote) oder nach Wartezeit, aber beide Werte werden nicht miteinander verrechnet.

In der Leistungsquote spielt die Wartezeit nur dann eine Rolle, wenn mehrere Bewerber*innen mit der gleichen Abiturnote untereinander rangiert werden müssen. Dann erhält in dieser Gruppe der/die Bewerber*in mit der höchsten Wartezeit den besten Ranglistenplatz.

Nein, das ist nicht notwendig. Sie geben bei der Bewerbung an, wann Sie das Abitur erhalten haben und ob Sie in der Zwischenzeit an einer Hochschule eingeschrieben waren. Aus Ihren Angaben wird die Wartezeit automatisch errechnet.

Als Wartesemester zählen alle Halbjahre nach Erhalt Ihres Abiturs, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule studiert haben, also z.B. ein FSJ, Ausbildung, Berufstätigkeit, Work&Travel etc. - aber auch ein Studium im Ausland.


Fragen?


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