Nach der Beendigung der Personalmobilität

Spätestens vier Wochen nach Beendigung des Auslandsaufenthalts müssen folgende Nachweiseausschließlich im Global Office eingereicht werden:

  • Teilnahmebestätigung/Confirmation im Original mit Angaben zur Dauer des Aufenthaltes, welche von der Gastinstitution mit Unterschrift bestätigt sein muss.
  • Reisekostenabrechnungsformular
  • Originalrechnungsbelege
  • Des Weiteren muss innerhalb von 30 Tagen nach der Rückkehr ein standardisierter Abschlussbericht ausgefüllt werden. Sie erhalten nach Ihrer Rückkehr eine automatisch generierte E-Mailaufforderung aus dem Mobility Tool + mit dem Link zum sog. EU Survey. 
  • Optional: Sie können uns gerne auch ein Foto (jpg, 2-3 MB) von Ihrem Aufenthalt und /oder ein kurzes, aussagekräftiges Testimonial zusenden. Mit der Zusendung geben Sie uns Ihr Einverständnis, dass wir Ihr Foto/Testimonial für ERASMUS Werbezwecke (Homepage, Flyer, Broschüre, Infoveranstaltungen) verwenden dürfen und bestätigen uns, dass Sie das Foto selbst gemacht haben. Selbstverständlich werden Sie als Urheber*in namentlich erwähnt.
  • Verpflichtend ab 2020/21: Sie müssen zusätzlich zum standardisierten Abschussbericht noch einen persönlichen, ausformulierten Bericht einreichen. Die Vorlage dazu finden Sie im Downloadbereich. Dieser Bericht soll dazu dienen, wertvolle Informationen für zukünftige Teilnehmer*innen bereitzustellen und zur Verbesserung des Programms beizutragen. Die eingereichten Berichte werden - mit Ihrer Einwilligung - auf der Webseite anonymisiert veröffentlicht. 

Anerkennung: Die Mobilitäten werden als Dienstreise von den jew. Vorgesetzten anerkannt. Außerdem erhalten Universitätsangehörige nach Beendigung der Mobilität ein Erasmus Teilnahmezertifikat von uns, das sie selbst in ihrer Personalakte hinterlegen lassen können. Darüber hinaus kann die Mobilität als wichtige Weiterentwicklungsmöglichkeit in die jährliche Arbeitsplanung bzw. das jährliche Mitarbeiterentwicklungsgespräch mit aufgenommen werden oder auf informellem Wege anerkannt werden. Bitte teilen Sie uns in Ihrem EU Survey mit, wie die Anerkennung erfolgte.

Kontakt

Goethe-Universität Frankfurt
Global Office
House of Labour
Eschersheimer Landstr. 155
60323 Frankfurt am Main

Frau Uta Brucker, M.A.
HoL, Raum 332
Email brucker@em.uni-frankfurt.de
Phone +49-(0)69-798-12263