Bericht aus der Senatssitzung vom 21. September 2011

In seiner Sitzung am 21. September 2011 hat der Senat den Hochschulentwicklungsplan der Goethe-Universität (HEP) in 2. Lesung verabschiedet. Gleichzeitig war sich der Senat weitgehend einig, dass insbesondere die Chancen des Jubiläumsjahres 2014 genutzt werden sollten, den Selbstverständigungsprozess der GU über die mittel- und langfristige Neupositionierung der Goethe-Universität fortzusetzen und zu verbreitern. Diesem Zweck dient der nachfolgende Antrag, der in der Senatssitzung am 26. Oktober 2011 unter einem TOP "Perspektiven der Goethe-Universität“ zur Diskussion und Abstimmung gestellt werden soll.

Gunther Hellmann


11. Oktober 2011

Beschlussvorschlag

zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe "Goethe-Universität 2015" (AG 2015)

Der Senat setzt eine Arbeitsgruppe "Goethe-Universität 2015" (AG 2015) ein.Ihre Aufgabe besteht darin, Einschätzungen und Empfehlungen zu der Frage zu formulieren, ob (und wenn ja: in welcher Form) die Universität einen neuen Prozess der internen Selbstverständigung über die Weiterentwicklung ihrer mittel- und langfristigen Ziele in Gang setzen soll. Zu diesem Zweck unternimmt sie insbesondere geeignete Anstrengungen, Einschätzungen und Empfehlungen aus allen Bereichen der Universität zu sammeln. Sie legt dem Senat zu seiner Sitzung am 21. März 2012 einen Bericht vor. Sollten sich konkurrierende Einschätzungen und Empfehlungen ergeben, so sollten diese im Bericht abgebildet werden.

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus 16 Mitgliedern zusammen, die von den Statusgruppen im Senat nominiert werden (8 Mitglieder der Professorengruppe, 3 Studierende, 3 wissenschaftliche Mitglieder, 2 administrativ-technische Mitglieder), aber nicht dem Senat angehören müssen. Personalvorschläge werden dem Vorsitzenden des Senats rechtzeitig vor Versendung der Tagesordnung für die Sitzung des Senats am 16. November 2011 mitgeteilt. Präsidium und Hochschulrat sind eingeladen, mit je einer Vertreterin/einem Vertreter beratend in der Arbeitsgruppe mitzuwirken. Die Arbeitsgruppe nimmt ihre Arbeit im unmittelbaren Anschluss an die Sitzung des Senats am 16. November 2011 auf. Sie bestimmt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretende Vorsitzende/einen Stellvertretenden Vorsitzenden.

Die Arbeitsgruppe tagt universitätsöffentlich. Sitzungstermine, Tagesordnung und ggf. vorliegende Unterlagen werden parallel zur Einladung der AG-Mitglieder durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden über das Intranet allen interessierten Mitgliedern der Universität bekanntgegeben und verfügbar gemacht. Die Geschäftsstelle des Senats unterstützt die Arbeitsgruppe im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Zur Begründung:

Der Prozess der Entstehung und universitätsinternen Diskussion des jüngst verabschiedeten Hochschulentwicklungsplanes der Goethe-Universität (HEP) sowie der Abschluss der zwischen Land und GU getroffenen Zielvereinbarung haben verdeutlicht, dass der Prozess der Selbstverständigung über die mittel- und langfristigen Ziele der Goethe-Universität zwar einen vorläufigen, hochschulrechtlichen Verfahren geschuldeten Endpunkt gefunden, nicht aber substantiell zu einem Abschluss gekommen ist. Insbesondere die in der HEP-Senatskommission diskutierten und dem Senat als Hintergrundinformation vorgelegten "Schulterblick"-Anmerkungen von Hubertus Väth haben verdeutlicht, dass die in einschlägiger Forschung geforderten "Anforderungen an wirksame Zielsysteme" im verabschiedeten HEP "nur partiell und in der Summe unzureichend" erreicht würden. Zu diesen nur teilweise realisierten Anforderungen rechnete Herr Väth die Kriterien der Operationalität (präzise Bestimmung aller Zieldimensionen), Ordnung zwischen Zielhierarchie und Zielbeziehungen, Organisationskongruenz (die Klärung der Entsprechung von Zielen und Aufgaben bzw. Zuständigkeiten) sowie Transparenz und Überprüfbarkeit (Identifikation durch Messbarkeit des Zielerreichungsgrades).

In seiner abschließenden Lesung des HEP schien sich der Senat im Lichte dieser Außenperspektive sowie früherer Vorschläge (vgl. u.a. den Bericht aus der Senatssitzung vom Juli 2011 und die Anmerkungen vom 25. Juni 2011) weitgehend einig, dass insbesondere die Chancen des Jubiläumsjahres 2014 genutzt werden sollten, den Selbstverständigungsprozess über die mittel- und langfristige Neupositionierung der Goethe-Universität fortzusetzen und zu verbreitern. In genau welcher Form dies geschehen soll, sollte mit allen interessierten Mitgliedern der GU eruiert werden. Diesem Zweck dient die einzusetzende Arbeitsgruppe. Ihr Auftrag besteht in erster Linie darin, Vorschläge zum Verfahren eines solchen Selbstverständigungsprozesses zu erarbeiten und dem Senat zu seiner Sitzung im März 2012 einen entsprechenden Bericht für weitere Entscheidungen vorzulegen.

Der Senat würde mit der Einsetzung einer solchen Arbeitsgruppe nicht nur seinem gesetzlichen Auftrag gerecht, in allen "Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind" aktiv zu werden (HHG §36(1)), sondern er würde damit auch der im HEP 2011 (S. 3) formulierten Erwartung entsprechen, im Lichte einer "klaren Gewaltenteilung zwischen Leitung (Präsidium) und Kontrolle (Hochschulrat bzw. Senat)" wie auch "flacher Hierarchien" alle Mitglieder der Universität in wichtige Entscheidungsprozesse einzubinden.