Härtefall-Antrag im PJ

Die Zuteilung der Ausbildungsplätze erfolgt online über das PJ-Portal.

Alle Studierenden, die an der Goethe-Universität immatrikuliert sind, sind dazu berechtigt einen Härtefall-Antrag zu stellen. Der Antrag muss durch entsprechende Nachweise schriftlich belegt und innerhalb der vorgesehenen Frist im Studiendekanat eingereicht werden.

Der formlose Antrag kann lediglich auf ein bestimmtes Lehrkrankenhaus und nur aus einem der folgenden Gründe gestellt werden. Anerkannte Gründe sind:
1. Abhängigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers von bestimmten Behandlungseinrichtungen oder Personen in dem gewünschten Ausbildungsort aufgrund von eigener Erkrankung oder Behinderung;
2. familiäre Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsaufgaben;
3. besonderes öffentliches Interesse.

Die Entscheidung über die eingereichten Härtefall-Anträge erfolgt durch eine Vergabekommission, die sich aus der/dem Studiendekan*in Klinik, der/dem Koordinator*in Praktisches Jahr und einer studentischen Vertretung zusammensetzt.

Wird der Härtefall-Antrag nach Prüfung durch die Vergabekommission bewilligt, werden die gebuchten Plätze fest hinterlegt und sind nur noch im Ausnahmefall und seitens des Studiendekanats veränderbar. Haben mehrere Studierende Anträge auf einen Ausbildungsort und/oder Fach mit eingeschränkten Kapazitäten gestellt, entscheidet das Los.