Anmelde- und Rücktrittsfristen
Allgemeine Informationen zu Anmelde- und Rücktrittsfristen
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf alle elektronisch verwalteten Studien- und Prüfungsleistungen. Ob Sie sich elektronisch für Ihre Studien- und Prüfungsleistungen anmelden müssen, erfahren Sie hier.
Werden Ihre Leistungen noch auf Modulscheinen verwaltet, wird das Anmelde- und Rücktrittsverfahren über die Prüfenden abgewickelt. Für Veranstaltungen, an die keine Leistungen gekoppelt sind (bspw. Vorlesungen ohne Leistungsnachweis oder Modulprüfung) findet ebenfalls keine elektronische Prüfungsanmeldung statt.
Fristen im Sommersemester 2023:
Leistungsform |
Beginn der Anmelde- und Rücktrittsfrist |
Ende der Anmelde- und Rücktrittsfrist |
Klausuren / mündliche Prüfungen / EDV-Übungen (Erdkunde) / Kunstpraktische Prüfungen / praktische Prüfungen (Chemie) |
01.06.2023 |
30.06.2023 |
Hausarbeiten / Referate mit Ausarbeitungen / Portfolio / schriftliche Arbeiten / Projektarbeiten |
01.06.2023 |
15.08.2023 |
Referate ohne Ausarbeitung |
01.06.2023 |
30.06.2023 |
Sportpraktische Prüfungen |
01.06.2023 |
30.06.2023 |
Weitere Prüfungsformen |
01.06.2023 |
15.08.2023 |
Teilnahme- und Leistungsnachweise (nicht Modulprüfungen!) |
01.06.2023 |
15.08.2023 |
Wichtige Information zur Leistungsanmeldung im Rahmen von Blockseminaren: Die Anmeldung zu den Blockseminaren findet im Sommersemester ebenfalls übergreifend vom 01.06.2023 bis zum 30.06.2023 für ALLE Leistungen (Teilnahmenachweis, Leistungsnachweis, Modulprüfung) statt!
Informationen zu Fehlermeldungen bei der Prüfungsanmeldung finden Sie hier.
Laden Sie sich immer nach der An- oder Abmeldung einer Prüfungsleistung die entsprechende Bestätigung herunter. Mit dieser können Sie nachweisen, dass Sie innerhalb der Fristen die An- bzw. Abmeldung vorgenommen haben. Es dient also zu Ihrer eigenen Sicherheit. Wie sie diese Anmeldebestätigung herunterladen erfahren Sie unter Punkt 14 unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf das Ablegen einer Prüfungsleistung haben, wenn Sie die Frist zur Anmeldung versäumen. Das Thema verpasste Anmeldung wird hier ausführlich behandelt.
Rücktritte ohne triftige Gründe sind nur innerhalb der Rücktrittsfrist möglich. Zu Rücktritten nach Fristende finden Sie hier alle Informationen.