Organisation der Arbeitsmedizinischen Vorsorge


Terminvereinbarung:

Mo - Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mo - Do 13:30 Uhr - 15:00 Uhr 

Telefon: 069/798-13629

E-Mail: orga-BA@uni-frankfurt.de

Die Sprechstunde kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden und findet an den Standorten Westend und Riedberg statt.

Campus Westend:

RuW-Gebäude, EG, Raum 214

Campus Riedberg: 

Biozentrum N100, EG 0.24a/b

Für die Beschäftigten bietet die Goethe-Universität eine arbeitsmedizinische Betreuung an. Dies gilt auch für Studierende, die eine erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge zum Erreichen des Studienziels benötigen. 

Unsere Betriebsärzte führen regelmäßig Sprechstunden durch und sind u.a. zuständig für:

  • Beratung bei allen arbeitsbedingten Gesundheitsbeschwerden
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), wie z.B.:
    • bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen
    • bei Arbeiten an Bildschirmgeräten
    • bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen
  • Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach Strahlenschutzverordnung

Außerdem führen die Betriebsärzte, gemeinsam mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen durch.

Grundlage für die arbeitsmedizinische Betreuung sind die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz (ASiG, DGUV Vorschrift 2, ArbmedVV, AMR).

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Goethe-Universität (FB16), die am Campus Niederrad tätig sind, ist der betriebsärztliche Dienst des Klinikums zuständig. Auf der Internetseite des betriebsärztlichen Dienstes des Klinikums finden Sie die Kontaktdaten sowie ein weiteres Informationsangebot. 

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Dienstreisen

Vor Dienstreisen ins Ausland ist zu prüfen, ob eine Vorsorge beim Betriebsarzt erforderlich ist. Nicht für jede Dienstreise ins Ausland bzw. jedes Reiseland/- gebiet ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge notwendig.

Wo bekomme ich Informationen, ob mein Reiseland/ -gebiet unter diese Regelung fällt?

Hier bietet die Internetseite der BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH eine gute Übersicht, für welche Länder/Gebiete Beratungen bzw. Untersuchungen oder Impfpflicht bzw. Impfempfehlungen relevant sind.

Die Regelungen der Goethe-Universität zu Dienstreisen sind auf der Seite der Abteilung Personalservices unter dem Punkt Dienstreisen hinterlegt.

Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt zur Pflichtvorsorge bei Dienstreisen.

Weitergehende Informationen finden Sie unter:

Impfempfehlungen des Robert-Koch-Institut (RKI)

Infos des Auswärtigen Amts zu Reiserisiken


Bitte beachten! 

Die Grippeschutzimpfung ist ein freiwilliges Angebot der Goethe-Universität im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements und keine Leistung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Impfungen

Impfungen, die für Dienstreisen mit Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen erforderlich sind, werden in den Sprechstunden durchgeführt. Die Abstände der Impfungen werden mit den Betriebsärzten individuell festgelegt.

Für notwendige Gelbfieberimpfungen lassen Sie sich bitte in den dafür festgelegten Impfzentren, nach Rücksprache mit den Betriebsärzten, einen Termin geben. 

Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen sind Impfungen ggf. auch notwendig. Diese werden im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge angeboten und von den Betriebsärzten durchgeführt. 

Es werden ausschließlich Impfungen durchgeführt, die in Verbindung mit Ihrer Tätigkeit an der Universität stehen. 


Ansprechpartnerinnen

Anna Stürmer

Telefon: 069/798-23670

Fax: 069/798-23067

E-MailStuermer@em.uni-frankfurt.de


SKW, Raum 2C-121

Rostocker Straße 2

60323 Frankfurt am Main


Sabrina Ackermann

Telefon: 069/798-23691

Fax: 069/798-23067

E-MailS.Ackermann@em.uni-frankfurt.de


SKW, Raum 2C-121

Rostocker Straße 2

60323 Frankfurt am Main



Ziel der Arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist es, durch Maßnahmen arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten.  Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme und soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten. 

Es gibt drei Arten: Pflicht,- Angebots- und Wunschvorsorge.