Terminvereinbarung:
Mo - Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo - Do 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Telefon: 069/798-13629
E-Mail: orga-BA@uni-frankfurt.de
Die Sprechstunde kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden und findet an den Standorten Westend und Riedberg statt.
Biozentrum N100, EG 0.24a/b
Für die Beschäftigten bietet die Goethe-Universität eine arbeitsmedizinische Betreuung an. Dies gilt auch für Studierende, die eine erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge zum Erreichen des Studienziels benötigen.
Unsere Betriebsärzte führen regelmäßig Sprechstunden durch und sind u.a. zuständig für:
Außerdem führen die Betriebsärzte, gemeinsam mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen durch.
Grundlage für die arbeitsmedizinische Betreuung sind die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz (ASiG, DGUV Vorschrift 2, ArbmedVV, AMR).
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Goethe-Universität (FB16), die am Campus Niederrad tätig sind, ist der betriebsärztliche Dienst des Klinikums zuständig. Auf der Internetseite des betriebsärztlichen Dienstes des Klinikums finden Sie die Kontaktdaten sowie ein weiteres Informationsangebot.
Vor Dienstreisen ins Ausland ist zu prüfen, ob eine Vorsorge beim Betriebsarzt erforderlich ist. Nicht für jede Dienstreise ins Ausland bzw. jedes Reiseland/- gebiet ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge notwendig.
Wo bekomme
ich Informationen, ob mein Reiseland/ -gebiet unter diese Regelung fällt?
Hier bietet die Internetseite der BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH eine gute Übersicht, für welche Länder/Gebiete Beratungen bzw. Untersuchungen oder Impfpflicht bzw. Impfempfehlungen relevant sind.
Die
Regelungen der Goethe-Universität zu Dienstreisen sind auf der Seite der Abteilung Personalservices
unter dem Punkt Dienstreisen hinterlegt.
Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt zur Pflichtvorsorge bei Dienstreisen.
Weitergehende Informationen finden Sie unter:
Die Grippeschutzimpfung ist ein freiwilliges Angebot der Goethe-Universität
im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements und keine Leistung im Rahmen der arbeitsmedizinischen
Vorsorge.
Impfungen, die für Dienstreisen mit Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen erforderlich sind, werden in den Sprechstunden durchgeführt. Die Abstände der Impfungen werden mit den Betriebsärzten individuell festgelegt.
Für notwendige Gelbfieberimpfungen lassen Sie sich bitte in den dafür festgelegten Impfzentren, nach Rücksprache mit den Betriebsärzten, einen Termin geben.
Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen sind Impfungen ggf. auch notwendig. Diese werden im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge angeboten und von den Betriebsärzten durchgeführt.
Es werden ausschließlich Impfungen durchgeführt, die in Verbindung mit Ihrer Tätigkeit an der Universität stehen.
Telefon: 069/798-23670
Fax: 069/798-23067
E-Mail: Stuermer@em.uni-frankfurt.de
SKW, Raum 2C-121
Rostocker Straße 2
60323 Frankfurt am Main
Telefon: 069/798-23691
Fax: 069/798-23067
E-Mail: S.Ackermann@em.uni-frankfurt.de
SKW, Raum 2C-121
Rostocker Straße 2
60323 Frankfurt am Main
Ziel der Arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist es, durch Maßnahmen arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme und soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.
Es gibt drei Arten: Pflicht,- Angebots- und Wunschvorsorge.