Das Direktorium der Romanistik hat in seiner Sitzung vom 3.7.2013 folgende Ausführungsregelung besprochen, die ab sofort für alle Studierenden gilt, die im Rahmen ihres Frankfurter Studiums an ausländischen Universitäten Prüfungsleistungen erwerben wollen und diese in Frankfurt anerkannt bekommen wollen:
"Um einen reibungslosen Ablauf bei der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen gewähren zu können, müssen die Learning Agreements künftig von einem der zuständigen, oben genannten Professorinnen oder Professoren des Instituts für Romanische Sprachen und Literaturen unterzeichnet werden. Damit ist sichergestellt, dass diese Professorinnen und Professoren die für das Auslandsstudium gewählten Veranstaltungen im Nachhinein auch als inhaltlich angemessen und mit den Studieninhalten der hiesigen Studiengänge vergleichbar einschätzen werden. Den Professorinnen und Professoren ist das Recht eingeräumt, bestimmte Veranstaltungen begründet als nicht-äquivalent einzuschätzen und außerdem darauf zu achten, dass ein angemessener Teil der Prüfungsleistungen in der Qualifizierungsphase durch die Prüfungsform "Hausarbeit" erworben wird."
1) Einstufung von Studienwechslern in ein höheres Fachsemester: legen Sie den für Sie zuständigen Kolleginnen und Kollegen (siehe oben), auch per mail, das Transcript of Records Ihres Studiengangs vor. Ihnen wird daraufhin bescheinigt, in welches Fachsemester Sie eingeschrieben werden können. Die Bescheinigung sollte Ihren Bewerbungs- oder Einschreibeunterlagen beigefügt werden. Dieser Schritt beinhaltet noch keine Anerkennung einzelner Studienleistungen.
2) Anerkennung von bereits in einem früheren Studium erbrachten Leistungen: nach der Immatrikulation in Ihren romanistischen Studiengang können Sie sich an die o.g. Kolleginnen und Kollegen wenden, um eine qualifizierte Anerkennung Ihrer bereits in einem früheren Studium erbrachten Leistungen vornehmen zu lassen. Beachten Sie für Sprechstundenzeiten und Mailadressen die Homepages der betreffenden Personen. Anerkennungen werden nur nach der vollzogenen Immatrikulation und persönlich vorgenommen.