1 Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen (= im Rahmen von Austauschprogrammen wie Erasmus etc., die während des Frankfurter Studiums genutzt werden)

Für Bachelor- und Lehramtsstudiengänge :

Das Direktorium der Romanistik hat in seiner Sitzung vom 3.7.2013 folgende Ausführungsregelung besprochen, die ab sofort für alle Studierenden gilt, die im Rahmen ihres Frankfurter Studiums an ausländischen Universitäten Prüfungsleistungen erwerben wollen und diese in Frankfurt anerkannt bekommen wollen:

"Um einen reibungslosen Ablauf bei der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen gewähren zu können, müssen die Learning Agreements künftig von einem der zuständigen, oben genannten Professorinnen oder Professoren des Instituts für Romanische Sprachen und Literaturen unterzeichnet werden. Damit ist sichergestellt, dass diese Professorinnen und Professoren die für das Auslandsstudium gewählten Veranstaltungen im Nachhinein auch als inhaltlich angemessen und mit den Studieninhalten der hiesigen Studiengänge vergleichbar einschätzen werden. Den Professorinnen und Professoren ist das Recht eingeräumt, bestimmte Veranstaltungen begründet als nicht-äquivalent einzuschätzen und außerdem darauf zu achten, dass ein angemessener Teil der Prüfungsleistungen in der Qualifizierungsphase durch die Prüfungsform "Hausarbeit" erworben wird." 

Verfahren:

Legen Sie den o.g. Personen die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen vor.

Für die Anerkennung von Studienleistungen für Studienwechsler, die Leistungen aus einem früheren Studium für ein romanistisches Studium in Frankfurt anerkennen lassen möchten, gelten andere Regelungen (siehe unten unter Punkt 2).


2 Anerkennung von im Inland und Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (nur für Studienwechsler)

Verfahren:

1) Einstufung in ein höheres Fachsemester: legen Sie den für Sie zuständigen Kolleginnen und Kollegen (siehe oben), auch per mail, das Transcript of Records Ihres Studiengangs vor. Ihnen wird daraufhin bescheinigt, in welches Fachsemester Sie aus Sicht des romanistischen Studiengangs eingestuft werden können. Die Bescheinigung ist die Voraussetzung für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester und sollte dementsprechend Ihren Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Das Ausstellen von Bescheinigungen in ein höheres Fachsemester findet nur innerhalb der Vorlesungszeit statt, also nicht in der vorlesungsfreien Zeit. Beachten Sie dafür die jeweiligen Semesterzeiten.

2) Anerkennung von bereits in einem früheren Studium erbrachten Leistungen (In- und Ausland): nach der Immatrikulation in Ihren romanistischen Studiengang können Sie sich an die o.g. Kolleginnen und Kollegen wenden, um eine qualifizierte Anerkennung Ihrer bereits in einem früheren Studium erbrachten Leistungen vornehmen zu lassen. Beachten Sie für Sprechstundenzeiten und Mailadressen die Homepages der betreffenden Personen. Anerkennungen werden nur nach der Immatrikulation und persönlich vorgenommen. 

3) für Anerkennungen von Leistungen bereits immatrikulierter Studierender romanistischer Studiengänge, etwa solche, die im Rahmen von Erasmus-Studien im Ausland erbracht wurden, gelten andere Regelungen (siehe oben auf dieser Seite unter Punkt 1).