Hochschulwechsel und Quereinstieg

Studienplätze, die durch Fachwechsel, Studienabbruch oder Ortswechsel frei werden, können an StudienbewerberInnen, die bereits im Studiengang TFM an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben sind (Hochschulortwechsler) oder Studienbewerber, die ein artverwandtes Studium an der Goethe-Universität studieren (Quereinstieg) vergeben werden.

Die Zahl der freien Studienplätze ergibt sich aus der Differenz zwischen der festgesetzten Auffüllungszahl und der Zahl der immatrikulierten Studenten. Freiwerdende Plätze werden nach den Vergaberichtlinien vorrangig an Hochschulortwechsler vergeben; Quereinsteiger erhalten nur Restplätze.

Das Institut entscheidet, welche der bereits erworbenen Leistungsnachweise für das TFM-Studium anerkannt werden können. Die Anerkennung der Leistungsnachweise wird vom akademischen Mittelbau und den Professoren des Instituts durchgeführt; wenden Sie sich hierfür an die Studienberatung des Instituts. Mit der Anerkennung der Leistungsnachweise wird zugleich festgelegt, wie viele Studiensemester der/m BewerberIn anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Semester auf diese Weise anerkannt wird.
Die MitarbeiterInnen des Instituts schlagen die/den BewerberIn für ein bestimmtes Semester vor. Die Bescheinigung hierüber ist dem Prüfungsamt (Philosophische Promotionskommission) vorzulegen. Erst hier erfolgt die tatsächliche Einstufung, deren Nachweis dem Antrag auf Fachwechsel bzw. Studienortswechsel hinzuzufügen ist. Über die Auswahl der Bewerber entscheidet das Los.

Die Bewerbungsunterlagen müssen form- und fristgerecht beim Studien-Service-Center eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester endet am 15. Januar. Zum Wintersemester ist nur eine normale Master-Bewerbung möglich, da die Studiengänge zulassungsbeschränkt sind. Eine Einstufung in ein höheres Semester findet dann nach einer erfolgreichen Bewerbung statt. Die Bewerbungsfrist zum Wintersemester endet am 15. Juli.

Wenn Sie Fragen zum Verfahren haben, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat im Studien-Service-Center. Wenn Sie wissen wollen, welche Leistungsnachweise angerechnet werden können, an die Studienberatung des Instituts für Theater-, Film- und Medienwissenschaft.
 
Weitere Informationen:
Hochschulortwechsel  
Quereinstieg/Fachwechsel
 

Quereinsteig für Magisterstudierende in den Bachelor-Studiengang

Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen aus höheren Semestern werden anerkannt, das Bachelorstudium kann so verkürzt werden. Eine Einstufung in ein höheres Semester ist möglich, sofern freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf Einschreibung ist mit der Einstufung in ein höheres Semester nicht verbunden.