Bewerber*innen in ZV-Studiengänge erhalten alle notwendigen Informationen mit dem Zulassungsbescheid.
Die einzureichenden Unterlagen sind auf dem Immatrikulationsantrag aufgeführt.
Für alle Fächer gilt:
Abhängig vom gewünschten Studienfach kommen ggf. weitere Unterlagen hinzu, z.B. Nachweis über Sprach- und Eignungsprüfungen, OSA-Zertifikate etc.
Eine persönliche Einschreibung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Alle erforderlichen Unterlagen sind zwingend bei der Online-Immatrikulation hochzuladen, eine persönliche Einschreibung ist nicht möglich.
In den ZV-Studiengängen ist ebenfalls keine persönliche Einschreibung erforderlich. Auch hier erfolgt das Hochladen von Unterlagen im Rahmen der Online-Immatrikulation.
Die Unterlagen müssen bei uns innerhalb der Einschreibefrist (siehe Bescheid) postalisch eingegangen sein (Achtung: Ausschlussfrist – sind die Unterlagen nicht rechtzeitig da, verfällt Ihr Studienplatz!). Es ist nicht möglich, sie stattdessen per E-Mail zu schicken.
Sie können lediglich zusätzlich zur Fristwahrung die Unterlagen per Mail an sli@uni-frankfurt.de schicken. Das entbindet Sie aber nicht vom rechtzeitigen Versand auf dem Postweg.
Zulassungsangebote und Bescheide werden im Bewerbungsportal bereitgestellt, ein postalischer Versand der Zulassungen erfolgt nicht. Nach Erhalt einer Zulassung kann der Studienplatz ausschließlich über die Online-Immatrikulation angenommen werden, eine persönliche Einschreibung ist nicht möglich. Sie haben somit die Möglichkeit, den Studienplatz weltweit über unser Bewerbungsportal anzunehmen, benötigen im Rahmen der Einschreibung jedoch Unterlagen, die hochgeladen werden müssen. Dies umfasst mind. die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur), die Krankenversicherung, den Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags und ggf. weitere Nachweise, je nach Studiengang (Eignungsprüfung, Sprachnachweis etc.).
Nein, das ist leider nicht möglich.
Überweisen Sie bitte, wenn Sie zu wenig überwiesen haben, den Differenzbetrag schnellstmöglich. Bei Überweisungen in der Säumnisfrist (August zum Wintersemester, Februar zum Sommersemester) denken Sie bitte an die Säumnisgebühr in Höhe von 30 EUR.
Bei einer falschen Angabe, z. B. im Falle des Verwendungszwecks, schicken Sie uns bitte eine Kopie des Kontoauszuges postalisch oder per E-Mail an sli@uni-frankfurt.de zu. Bedenken Sie, dass die Bearbeitung einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Beantragen Sie bitte in diesem Fall einen Rücktritt von der Immatrikulation und die Rückzahlung der Beiträge.
Füllen Sie die Anträge bitte aus und senden Sie sie uns mit den nötigen Unterlagen (Kopie Überweisungsträger Semesterbeitrag, Stammdatenblatt und Goethe-Card) zu.
Sofern alle erforderlichen Unterlagen und Zahlungen fristgerecht eingegangen sind erhalten Sie innerhalb weniger Tage postalisch Ihren studentischen Account und Ihre Goethe-Card.
Nach Erhalt Ihres studentischen Accounts können Sie sich Ihre Studien- und Bafög-Bescheinigungen selbst herunterladen. Damit sind Sie offiziell an der Goethe-Universität Frankfurt eingeschrieben.
Die Bescheinigung stellt Ihre Krankenkasse aus.
Auf der Bescheinigung müssen Ihre Krankenversicherungsnummer und die Betriebsnummer der Krankenkasse stehen. Nach Beginn des Semesters meldet die Hochschule Ihre Einschreibung automatisch an Ihre Krankenkasse. Sollte die Krankenkasse von Ihnen direkt einen Nachweis über die Einschreibung verlangen, reicht es in der Regel aus, wenn Sie dort eine Studienbescheinigung vorlegen.
Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen (auch für privat krankenversicherte Studierende) auf dieser Seite.
EU-Bürger können die Europäische Krankenversicherung (European Health Insurance Card / EHIC) einreichen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nicht EU-Bürger müssen während des Aufenthalts in Deutschland eine in Deutschland gültige Krankenversicherung abschließen.
Für Erstsemester gilt, dass Sie nach erfolgreicher Bewerbung für einen Studienplatz an der Goethe-Universität, die Goethe-Card vom Studien-Service-Center (SSC) erhalten. Aktuell wird die Goethe-Card den Erstsemestern per Post an Ihren Wohnsitz zugesandt. Für internationale Studierende gilt, dass Sie von uns kontaktiert werden.
Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt im Studium eine neue Goethe-Card benötigen, müssen Sie beim Studien-Service-Center (SSC) 35 Euro Verwaltungskosten zahlen und erhalten dann vom Goethe-Card Service eine neue Karte.
Bitte beachten Sie die Webseiten des HRZ und die Informationen des Bereichs SLI.
Bei technischen Fragen (z. B. Probleme mit dem Account) wenden Sie sich bitte an das Hochschulrechenzentrum
E-Mail: qis-admin@rz.uni-frankfurt.de.
Bei Fragen oder Problemen inhaltlicher Art zu dem Lehrangebot sowie zu den einzelnen Lehrveranstaltungen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Fachbereich oder an das zuständige Dekanat.
Bei inhaltlichen Fragen im Bereich Prüfungsverwaltung wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsamt.