Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Die Hochschulzugangsberechtigung ist Ihre Eintrittskarte zum Studium an einer Hochschule. In der Regel ist diese das Abitur. Es gibt jedoch weitere Formen der HZB und unterschiedliche Wege, sie zu erhalten. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen offen, um eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an der Goethe-Universität zu erlangen.

Allgemeine Hochschulreife

Mit der allgemeinen Hochschulreife können alle Studiengänge an den Hochschulen studiert werden. Die allgemeine Hochschulreife wird nachgewiesen durch:

  • das Reifezeugnis/Abiturzeugnis einer der folgenden öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Einrichtungen: Gymnasium, gymnasiale Oberstufenschule, Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, berufliches Gymnasium, Abendgymnasium oder Kolleg;
  • das Zeugnis der Abiturprüfung für Nichtschüler (Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums)
Weitere Einzelheiten zu den gesetzlichen Regelungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erfahren Sie auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums.

Hessenkolleg

Hessenkollegs sind Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges bzw. Schulen für Erwachsene und führen in der Regel in drei bis dreieinhalb Jahren zur Hochschulreife (zur Fachhochschulreife in der Regel schon nach zwei bis zweieinhalb Jahren), wobei am Hessenkolleg Wiesbaden im Rahmen eines komprimierten Bildungsganges (Schulversuch) schon nach zwei Jahren das angestrebte Bildungsziel (Abitur) erreicht werden kann.

Aufnahmebedingungen

In ein Hessenkolleg kann aufgenommen werden, wer mindestens 19 Jahre alt ist, eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine dreijährige Berufstätigkeit nachweist und den Hauptschulabschluss besitzt. Die Führung eines Familienhaushaltes ist der Berufstätigkeit gleichgestellt; Arbeitslosigkeit wird bis zu einem Jahr auf den Nachweis der Berufstätigkeit angerechnet. Die Aufnahme in ein Hessenkolleg erfolgt nach einer Überprüfung der erworbenen Vorkenntnisse und einem Beratungsgespräch durch die jeweilige Schulleitung. Gegebenenfalls muss ein halbjähriger Vorkurs besucht werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Hessischen Bildungsserver und beim Hessischen Kultusministerium.

Fachgebundene Hochschulreife

Ein Zeugnis der fachgebundene Hochschulreife ermöglicht den formalen Zugang zu bestimmten Studienfächern an Fachhochschulen und Universitäten. In der Regel können Sie Ihrem Zeugnis entnehmen, für welche Studienfachrichtungen Sie eine fachgebundene Hochschulreife erlangt haben.

Fachhochschulreife

Eine in Hessen erworbene oder in Hessen anerkannte Fachhochschulreife berechtigt zu einem Bachelor-Studiengang (gestufter Studiengang), nicht jedoch zum Studium mit Abschluss Staatsexamen oder Magister.

Nähere Informationen dazu unter: Zugang und Zulassung | wissenschaft. hessen.de

Bewerberinnen und Bewerber, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einer Hessischen Schule erworben haben, können sich damit um einen Studienplatz bewerben und nehmen am Vergabeverfahren teil. Für die endgültige Zulassung/Immatrikulation zum Studium muss dann allerdings die gesamte Fachhochschulreife aus schulischem und beruflichem Teil nachgewiesen werden. Dieses Gesamtzeugnis muss die, den schulischen Teil bestätigende Schule ausstellen und ist der Universität bis zum Vorlesungsbeginn beglaubigt vorzulegen. Besteht die Fachhochschulreife aus einem schulischen und einem praktischen Teil, ergibt sich das Datum des Erwerbs der FH-Reife aus dem zuletzt erworbenen Teil. Liegt dieser Termin nach dem Bewerbungszeitpunkt, aber vor Semesterbeginn (Wintersemester: 01.10., Sommersemester: 01.04. eines Jahres) ist als Zeitpunkt des Erwerbs der FH-Reife für ein WS der 01.06., für ein SoSe der 01.12. anzugeben. 
Wurde der schulische Teil der Fachhochschulreife außerhalb Hessens erworben, ist damit zunächst auch eine Bewerbung möglich, sofern diese Bescheinigung auch für Hessen gültig ist (siehe unten)!

Wurde danach die generelle Fachhochschulreife außerhalb Hessens bestätigt und enthält diese nicht eine Formulierung wie: "Entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz in der Fassung vom .... berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen" oder ist die Berechtigung für das Bundesland Hessen nicht erwähnt, benötigen Sie eine entsprechende Anerkennung für Hessen. Diese ist beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt, Rheinstraße 95, 64295 Darmstadt zu beantragen.

International Baccalaureate (IB-Diploma, bitte weitere Voraussetzungen beachten)

Ein IB-Diploma wird deutschlandweit grundsätzlich als Qualifikation für den Hochschulzugang anerkannt.

Voraussetzung für eine direkte Bewerbung an der Goethe-Universität ist, dass der Bewerbung neben dem IB-Diploma die Anerkennung und Notenberechnung des zuständigen Ministeriums beigefügt wird. Für Hessen erfolgt die Anerkennung durch das Hessische Kultusministerium: Zur Webseite des Hessischen Kultusministeriums

Bewerber mit einem IB-Diploma ohne Anerkennungsbescheid des Ministeriums müssen sich bei Uni-Assist bewerben. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Abgeschlossenes Studium

Wer an einer Fachhochschule ein Studium abgeschlossen hat besitzt die allgemeine Hochschulreife, unabhängig von dem vor dem Fachhochschulstudium erworbenen Schulabschluss.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem Fachhochschulabschluss Zweitstudienbewerber*In sind. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen sind nur ca. 3% der Studienplätze für Zweitstudienbewerber*Innen vorgesehen. Weitere Hinweise erhalten Sie unter "Zweitstudium".

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