Zu Beginn Ihres Masterstudiums müssen Sie einmalig die Zulassung zur Masterprüfung beantragen. Das ausgefüllte Formular reichen Sie bitte im Original beim Prüfungsamt ein. Ohne eine erfolgte Zulassung können Sie keine Prüfungen anmelden und nicht an Prüfungen teilnehmen.
während Gültigkeit
Sprechzeiten
Montag 14:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 11:00 - 12:00 Uhr