Prüfungsorganisation und Fristen

Zu Beginn Ihres Bachelor- bzw. Masterstudiums müssen Sie einmalig die Zulassung zur Bachelor- bzw. Masterprüfung beantragen. Das ausgefüllte Formular reichen Sie bitte im Original beim Prüfungsamt ein. Ohne eine erfolgte Zulassung können Sie keine Prüfungen anmelden und nicht an Prüfungen teilnehmen.

Den für Sie gültigen Antrag auf Zulassung finden Sie unter dem entsprechenden Studiengang oder im Downloadbereich.

Beachten Sie, dass Sie sich zu allen Modulabschlussprüfungen in den Informatik-, Wirtschaftsinformatik- und Bioinformatik-Modulen fristgerecht anmelden müssen. Die Regelungen finden Sie unter den entsprechenden Menüpunkten.

Die QIS-Freischaltung für Anmeldung zu Klausuren der Informatik erfolgt in der Regel ab Mitte Mai für Klausuren des Sommersemesters, ab Anfang Dezember für Klausuren des Wintersemesters. Vorher sind keine anzumeldenden Informatik-Klausuren im QIS sichtbar. 

Für Anmeldung zu Studienleistungen über QIS beachten Sie bitte die Informationen der Lehrenden.

Beachten Sie bitte außerdem, dass ein Modul nur mit einer Modulabschlussprüfung (einer Veranstaltung) abgeschlossen werden darf.  Dies gilt auch für Module, die durch verschiedene Veranstaltungen abgeschlossen werden können. 


Wichtig: 

Anmelde- und Rücktrittsfristen für Modulabschlussprüfungen anderer Fachbereiche (Importmodule) richten sich nach den Regelungen des anbietenden Fachbereichs. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den entsprechenden Webseiten der Fachbereiche. Dies gilt z.B. für Anwendungsfachmodule im Bachelor oder Master Informatik sowie für Importmodule aus den Biowissenschaften im Bachelor oder Master Bioinformatik bzw. für Importmodule aus den Wirtschaftswissenschaften im Master Wirtschaftsinformatik.

Studierende im Bachelor Bioinformatik finden auf dieser Webseite Informationen für Importmodule aus dem Bachelor Biowissenschaften.



    • Erst-Klausur: bis spätestens 14 Tage vor dem Klausurtermin, Rücktritt bis 7 Tage vor dem Termin über QIS.

    • Zweitklausur: bis spätestens 7 Tage vor Klausurtermin, Rücktritt bis 3 Tage vor dem Termin über QIS

Beachten Sie bitte, dass die Anmeldefrist zur Zweitklausur bei den Pflichtmodulen erst am Tag der Erstklausur startet. 

Bei Teilnahme an einer Erstklausur ist die Anmeldung zur Zweitklausur erst möglich, nachdem die Ergebnisse der Erstklausur im QIS sichtbar sind.

Weitergehende Informationen zur QIS-Anmeldung finden Sie unter dem Menüpunkt  Elektronische Prüfungsanmeldung über QIS

Falls Sie beim Anmelden eine Fehlermeldung erhalten, melden Sie sich bitte umgehend, auf jeden Fall vor Ablauf der Anmeldefrist mit einem Screenshot der Fehlermeldung beim Prüfungsamt.

Die Anleitung zum Erstellen des Nachweises über angemeldete Prüfungen finden Sie hier:  Nachweis über angemeldete Prüfungen



Mündliche Modulabschlussprüfung:
  • Anmeldung bis spätestens 14 Tage vor Prüfungstermin, mit dem entsprechenden Formular (Downloadbereich) im Prüfungsamt.
  • Rücktritt bis spätestens 7 Tage vor Prüfungstermin, mit dem entsprechenden Formular (Downloadbereich) im Prüfungsamt.


Verbesserungsversuche, sofern laut Prüfungsordnung möglich, mit dem entsprechenden Formular (Downloadbereich) im Prüfungsamt. Es gelten die
Anmelde- und Rücktrittsfristen siehe oben.


Die Fristen für das Zuteilungsverfahren für Seminare wird im LSF bekanntgegeben und ist bei den entsprechenden Veranstaltungen für das kommende Semester verlinkt. 

Eine Erläuterung zum Einschreibeverfahren finden Sie auch hier: Info zu Einschreibungsfristen zu den Seminaren

Nach Ablauf der Einschreibefrist erfolgt eine Seminar-Zuteilung, über die Sie per E-Mail informiert werden. 

Die prüfungsrechtliche Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Auftaktveranstaltung des Seminars. 

Nach Annahme des Seminarplatzes und erfolgter Anmeldung durch die Veranstaltungsleitung an das Prüfungsamt ist ein Rücktritt schriftlich beim Prüfungsamt bis vor dem ersten Seminarvortrag einzureichen. 



Die Anmeldung für Praktika erfolgt bei der Veranstaltungsleitung. Gegebenenfalls ist eine Anmeldung über QIS innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzunehmen.
Falls Sie vom Praktikum zurücktreten möchten, teilen Sie dies bitte der Veranstaltungsleitung mit bzw. nehmen Sie bei QIS Anmeldung des Praktikums den Rücktritt über QIS vor.


Bitte achten Sie auf die Regelungen der Veranstaltungsleitung. Gegebenenfalls ist eine Anmeldung über QIS innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzunehmen.

- Erasmusstudierende kontaktieren für Informatik-Veranstaltungen bitte zu Beginn des Semesters die Lehrenden und teilen ihnen mit, dass sie an der Veranstaltung teilnehmen und einen Teilnahmenachweis erhalten möchten. Die Teilnahmenachweise erleichtern später die Ausstellung des offiziellen Transcript of Records beim International Office.

Falls Sie an Veranstaltungen aus anderen Fachbereichen teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte frühzeitig bei den Prüfungsämtern der jeweiligen Fachbereiche bzw. für Veranstaltungen des FB 02 (Wirtschaftswissenschaften)  beim Auslandbüro.

Anmeldung:
Für die Teilnahme an einer Prüfung einer Informatikveranstaltung melden Sie sich sowohl für Klausuren als auch für mündliche Prüfungen bitte bei der Veranstaltungsleitung an. Die Veranstaltungsleitung erstellt den Teilnahmenachweis (Course Certificate for Temporary Students) mit Unterschrift und Stempel. Das Formular für den Teilnahmenachweis kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Informieren Sie sich bitte frühzeitig beim Prüfungsamt des jeweiligen Fachbereichs, wenn Sie eine Prüfung in einem Modul ablegen wollen, das von einem anderen Fachbereich angeboten wird.


- Studierende mit Nebenfach oder Anwendungsfach Informatik melden sich unter Beachtung der Anmelde- und Rücktrittsfristen zu den Klausuren über QIS an. Studierende, die sich nicht über QIS anmelden können, reichen das entsprechende Formular (Downloadbereich) bitte fristgerecht im Original im Prüfungsamt Informatik an. Wir nehmen dann die Anmeldung vor. 
Für mündliche Prüfungen erfolgt die Prüfungsanmeldung immer über das entsprechende Formular (Downloadbereich).

- RMU-Studierende reichen bitte unter Beachtung der Fristen für  Klausuren oder mündliche Prüfungen das entsprechende Formular (Downloadbereich) im Original im Prüfungsamt Informatik ein.  Wir nehmen dann die Anmeldung vor.

- Schülerstudierende melden sich sowohl für Klausuren als auch für mündliche Prüfungen bitte bei der Veranstaltungsleitung an. Die Veranstaltungsleitung erstellt auch den Teilnahmenachweis mit Unterschrift und Stempel.
Das Formular für den Teilnahmenachweis kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.


Über QIS  melden Sie sich innerhalb der Anmeldefristen zu Klausuren und gegebenenfalls anderen Veranstaltungen an.

Bitte beachten Sie, dass Anmelde- und Rücktrittsfristen für Module anderer Fachbereiche sich nach den Regelungen des anbietenden Fachbereichs richten und von den Regelungen der Informatik abweichen können. Informieren Sie sich daher rechtzeitig auf den entsprechenden Webseiten.
Für Anmeldung und Rücktritt über QIS benötigen Sie eine Ihren HRZ-Account (Login und Passwort) sowie gültige iTAN-Liste.
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben oder keine gültige iTAN-Liste mehr besitzen, wenden Sie sich bitte an das HRZ.


Laden Sie sich unbedingt als Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung die Prüfungsbescheinigung „Info über angemeldete Prüfungen“ sowie die zugehörige Prüfungssignatur herunter. Das sollte umgehend nach Anmeldung und vor Umschaltung auf das neue Semester erfolgen, sonst kann der Nachweis nicht mehr erstellt werden. Sie müssen im Zweifel mit diesen beiden Dokumenten beweisen, dass Sie sich ordnungsgemäß an- bzw. abgemeldet haben. 

Den Link zur Anleitung finden Sie unten. Ein Screenshot als Nachweis ist nicht ausreichend!

Beachten Sie bitte außerdem, dass ein Modul nur mit einer Modulabschlussprüfung (einer Veranstaltung) abgeschlossen werden darf.  Dies gilt auch für Module, die durch verschiedene Veranstaltungen abgeschlossen werden können. 


Die Anleitung zur elektronischen-An-/Abmeldung im QIS  finden Sie hier:  Prüfungsanmeldung QIS (Beachten Sie bitte:  Punkt 2 (Nachweis Prüfungsanmeldung) wurde etwas geändert und ist im folgenden Dokument erklärt)

Die Anleitung zum Erstellen des Nachweises über angemeldete Prüfungen finden Sie hier:  Nachweis über angemeldete Prüfungen


Fehlermeldungen erscheinen u.a., wenn Sie
-  zum Beispiel den Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung bzw. Masterprüfung noch nicht eingereicht haben.
-  nicht über Ihren gewählten Schwerpunkt (betrifft Master Informatik) oder über die falsche Aufbauphase (betrifft Master Wirtschaftsinformatik) in den Strukturbaum   einsteigen.
-  die Voraussetzung zur Teilnahme an der Modulabschlussprüfung noch nicht gegeben ist. Informationen dazu finden Sie in der jeweiligen Modulbeschreibung im Modulkatalog.
-  eine individuelle Auflage zur Zulassung im Masterstudiengang erhalten haben. Diese sind im Prüfungsamt anzumelden.


Falls Sie beim Anmelden eine Fehlermeldung aus einem anderen Grund erhalten, melden Sie sich bitte umgehend, auf jeden Fall vor Ablauf der Anmeldefrist mit einem Screenshot der Fehlermeldung per E-Mail beim Prüfungsamt.


Wenn Sie krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen können, reichen Sie bitte das von einem Arzt ausgefüllte Formular zur Prüfungsunfähigkeit unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) im Original im Prüfungsamt ein. Die Einreichung per E-Mail ist nicht ausreichend. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) ist ebenfalls nicht ausreichend.

  •         Eine Notenverbesserung kann nur nach bestandener Erstprüfung in Anspruch genommen werden.
  •         Bachelor Informatik/Bioinformatik: Die bestandene Erstprüfung, die verbessert werden soll, muss innerhalb der Freiversuchsfrist des Moduls liegen.
                 Die Notenverbesserung ist nur im Bereich der Basismodule Informatik möglich.
                 Die Freiversuchsfrist finden Sie in der jeweiligen Modulbeschreibung (Bachelor Informatik) bzw. gemäß Studienverlaufsplan (Bachelor Bioinformatik).
                 Master Informatik/Wirtschaftsinformatik/Bioinformatik: Notenverbesserungsversuche müssen in der Regelstudienzeit abgelegt werden.
  •         Bei Klausuren muss die Prüfung zur Notenverbesserung zum nächsten Klausurtermin wahrgenommen werden. Bei mündlichen Prüfungen
                 muss die  Notenverbesserung innerhalb von 6 Monaten wahrgenommen werden.
  •         Einem Notenverbesserungsversuch kann weder ein Corona-Freiversuch noch ein Freiversuch nach Prüfungsordnung vorangegangen sein.
  •         Die Anzahl der möglichen Verbesserungsversuche entnehmen Sie bitte Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung.
  •         Die oben genannten Regelungen gelten ausschließlich für Informatikmodule.
An dieser Stelle informieren wir über das allgemeine Verfahren zur Anmeldung der Abschlussarbeit. Weitere, spezifische Informationen (Merkblatt) und Materialien finden Sie im jeweiligen Studiengang unter dem Menüpunkt Abschlussarbeit.


Die Betreuerin/den Betreuer der Abschlussarbeit suchen Sie sich selbst. Beachten Sie dabei die Regelungen der für Sie geltenden Prüfungsordnung, welche Personengruppe die Abschlussarbeit betreuen darf. Bei Unklarheit können Sie auch beim Prüfungsamt nachfragen.
 
Falls Sie keine Betreuerin oder keinen Betreuer finden, stellen Sie bitte einen Antrag an die/den Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses - es wird dafür gesorgt, dass Sie ein Thema für die Abschlussarbeit und die dafür erforderliche Betreuung erhalten.
 
Für die/den Zweitgutachter*in können Sie selbst einen Prüfer vorschlagen oder diesen nach Rücksprache mit Ihrem Betreuer spätestens bei der Abgabe der Arbeit dem Prüfungsamt mitteilen. Auch hier sind die Regelungen Ihrer Prüfungsordnung zur Prüferberechtigung zu beachten.
 
Am einfachsten ist es, wenn Sie die Zustimmung der/des vorgeschlagenen Zweitgutachterin/Zweitgutachters bereits eingeholt haben.
 
Das Formular finden Sie hier: Zweitgutachtervorschlag .
 
Wichtig: hierbei handelt es sich um einen Vorschlag, der ggf. auch abgelehnt werden kann. 
 
Falls Sie keine/n Zweitgutachter/in vorschlagen, bestimmt der Prüfungsausschuss diese/n.



Es gibt keinen festgelegten Zeitraum für die Anmeldung der Bachelor- oder Masterarbeit. Bitte füllen Sie in Absprache mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer das für Ihre Prüfungsordnung gültige Anmeldeformular (Downloadbereich) aus. Das Formular ist unverzüglich und vollständig ausgefüllt im Prüfungsamt einzureichen.

Informieren Sie sich bitte vorab in Ihrer Prüfungsordnung über die Voraussetzungen zur Anmeldung des Abschlussmoduls zur Bachelor- bzw. Masterarbeit.

Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beginnt einen Tag nach der aktenkundigen Themenausgabe (Antragsdatum des/der Studierenden auf dem Anmeldeformular). Nach Abgabe des Anmeldeformulars erhalten Sie vom Prüfungsamt ein Ausgabeschreiben per Post, auf dem der verbindliche Titel, der Beginn der Arbeit und das Abgabedatum für Ihre Abschlussarbeit genannt werden.



Die Abschlussarbeit ist bis spätestens zum im Ausgabeschreiben festgelegten Abgabedatum im Prüfungsamt einzureichen.

Frühestens kann die Arbeit nach der in der Prüfungsordnung festgelegten Rücktrittsfrist zur Abgabe eingereicht werden. D.h. für Bachelorarbeiten ist eine Einreichung frühestens vier Wochen und für Masterarbeiten frühestens zwei Monate nach dem festgelegten Bearbeitungsbeginn im Ausgabeschreiben möglich.


Gemäß der Prüfungsordnung soll die Bewertung der Abschlussarbeit von den Prüfenden unverzüglich erfolgen; sie soll spätestens sechs Wochen nach Einreichung der Arbeit vorliegen. 
Sobald beide Gutachten vorliegen, sehen Sie die Note in Ihrem Leistungskonto im QIS.


Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aus einem anderen Grund als Krankheit ist nur im Einzelfall auf Antrag möglich. Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit aus sonstigen Gründen ist unverzüglich nach Bekanntwerden der Gründe beim Prüfungsamt zusammen mit entsprechenden Nachweisen schriftlich einzureichen. Ferner ist eine schriftliche Befürwortung der Betreuerin/des Betreuers erforderlich, aus der hervorgeht, um welchen Zeitraum die Bearbeitungszeit verlängert werden soll. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss.


Studienzeiten, -leistungen und Prüfungsleistungen in Studiengängen, die an einer Hochschule erbracht worden sind, werden im jeweiligen Studiengang angerechnet, wenn Gleichwertigkeit gegeben ist. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn den Anforderungen nach der jeweiligen Bachelor- oder Masterordnung der Goethe-Universität im Wesentlichen entsprochen wird.

Abschlussarbeiten (z.B. Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Staatsexamensarbeiten), welche Studierende außerhalb des Bachelor- bzw. Masterstudiengangs Informatik der Goethe-Universität bereits erfolgreich erbracht haben, werden nicht angerechnet. Weiterhin ist eine mehrfache Anrechnung ein- und derselben Leistung im Bachelor- bzw. Masterstudiengang nicht möglich.

Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Bachelorstudiengang können in der Regel nicht für den Masterstudiengang angerechnet werden.

Um die Anerkennung prüfen zu können, reichen Sie bitte einen Antrag zusammen mit den erforderlichen Dokumenten im Prüfungsamt ein. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Webseite im Downloadbereich. Teilen Sie uns im Antrag bitte mit, für welches Modul die Anerkennung geprüft werden soll.

Eine Anrechnung von Leistungen kann mit einer Fachsemesterhöherstufung verbunden sein. Für je 30 angerechnete CP wird eine Höherstufung um ein Fachsemester vorgenommen.

Bitte stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung und nennen Sie gemäß Anwendungsfachregelung die Module, die Sie für das Anwendungsfach einbringen möchten. 
Falls Sie den Studiengang nicht an der Goethe-Universität abgeschlossen haben, so ist die Gleichwertigkeit am entsprechenden Fachbereich an der Goethe-Universität prüfen zu lassen und eine Bestätigung vom dortigen Studiendekan*in / Prüfungsausschussvorsitzende*r*n / Studienfachberatung/Modulbeauftragte*r*n mit dem Antrag vorzulegen. Zudem ist das Original des Abschlusszeugnisses im Prüfungsamt vorzulegen.

Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag auf Anerkennung und legen Sie das Original des Abschlusszeugnisses im Prüfungsamt vor. Die Anerkennung erfolgt dann pauschal mit der Endnote des absolvierten Studiengangs.



Gemäß der Bachelor- bzw. Masterordnung besteht die Möglichkeit, sich für Kenntnisse und Fähigkeiten, die vor Studienbeginn oder während des Studiums außerhalb einer Hochschule erworben wurden und die in Niveau und Lernergebnis mit Modulen des aktuellen Studiums äquivalent sind, die CP der entsprechenden Module auf Antrag anrechnen zu lassen.

Dies gilt insbesondere für Praktika. Die Anrechnung erfolgt individuell durch den Prüfungsausschuss auf Vorschlag der oder des Modulverantwortlichen. Möchten Sie sich außerhalb einer Hochschule erworbene Kompetenzen anrechnen lassen, beachten Sie bitte unbedingt die Regelungen in diesem Informationsblatt.



Informationen hierzu finden Sie auf folgender Webseite der Universität: Nachteilsausgleich
Bitte reichen Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich mit dem erforderlichen Attest im Prüfungsamt Informatik ein.

Melden Sie sich dazu im QIS in Ihrem Account an. Unter "Prüfungsverwaltung" finden Sie den Menüpunkt "Notenspiegel". Dort können Sie nach Auswahl des Studiengangs eine Leistungsbescheinigung als pdf erstellen. Achtung: Sie sehen zunächst den Abschluss und müssen dann in die nächste Unterebene klicken, wo Ihnen das Studienfach (mit PO) angezeigt wird, für welches Sie die Bescheinigung erstellen wollen. Erst auf dieser Unterebene generiert sich nach Klick auf das (i) eine Leistungsbescheinigung.

 Die Leistungsbescheinigung weist auch angemeldete Prüfungen nach und zeigt die Durchschnittnote und die erworbenen CP.

Wenn Sie gemäß Ihrer Prüfungsordnung im Rahmen des Ergänzungsmoduls oder des Moduls Schlüsselqualifikation Soft Skills Kurse einbringen möchten, beachten Sie bitte folgende Regelungen:

Für je 10 bescheinigte Stunden wird 1 CP angerechnet. Es werden nur ganzzahlige CP erfasst. 

Die Bescheinigungen können von Ihnen zunächst gesammelt werden.

Bitte reichen Sie uns die Nachweise im Original ein. Sollten Sie die Bescheinigungen nur per Mail erhalten haben, drucken Sie diese bitte aus. Geben Sie uns beim Einreichen der letzten Bescheinigung Bescheid, wenn Sie die gewünschten CP für Soft Skills erreicht haben. Wir nehmen dann die Eintragung vor. Sie können zum Einreichen der die Nachweise gerne auch den Briefkasten des Prüfungsamts im Foyer des Hauses nutzen.


Beachten Sie bitte: Veranstaltungen, die thematisch Software Tools wie z.B. Word, Excel etc. oder Programmiersprachen wie z.B. Python behandeln, können nicht angerechnet werden. Dies gilt auch, wenn solche Veranstaltungen innerhalb der unten aufgelisteten Rubriken und Links angeboten werden.

Schlüsselkompetenzen Career Service: anrechenbar sind hier nur Kurse, die den Rubriken "Sozial & Kommunikationskompetenz" oder "Handlung & Selbstkompetenz" zugeordnet sind.

Schreibzentrum am Riedberg: Der Kurs "Exkursionsprotokolle in den Geo- und Biowissenschaften" ist ausgeschlossen.


Workshops, die angerechnet werden, finden Sie auf diesen Webseiten. Beachten Sie bitte dabei die o.g. allgemeinen Ausschlüsse!


Informationen hierzu finden Sie auf folgender Webseite der Universität: Teilzeitstudium
Informationen hierzu finden Sie auf folgender Webseite der Universität: Beurlaubung
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Abschluss Ihres Studiums: FAQ zum Studienende

Kontakt Prüfungsamt

Diana Firnges
Telefon: +49-69-798-28279

Sylvia Trouillet
Telefon: +49-69-798-28272

Tatjana Schorge
Telefon: +49-69-798-28274

Öffnungszeiten

Montag         9 - 12:00 Uhr

Dienstag       9 - 12:00 Uhr

Donnerstag 13 - 15:30 Uhr

Postanschrift

Goethe-Universität Frankfurt am Main

FB12, Prüfungsamt Informatik
Robert-Mayer-Straße 11-15, R. 20
60325 Frankfurt am Main

Email:
pa_inf@informatik.uni-frankfurt.de

Fax : +49-69-798-28375

Verwenden Sie bei Ihren Anfragen bitte immer Ihre studentische E-Mail-Adresse (@stud.uni-frankfurt.de) und geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang an. Bitte lassen Sie bei Nachfragen Betreff und Verlauf der vorausgegangenen Nachrichten stehen.