Nach dem Hessischen Juristenausbildungsgesetz ist das Ziel der juristischen Ausbildung der kritische, aufgeklärt rational handelnde Jurist, der sich seiner Verpflichtung als Wahrer des freiheitlich demokratischen und sozialen Rechtsstaats bewusst ist und der in der Lage ist, die Aufgaben der Rechtsfortbildung zu erkennen. Den Studierenden soll weiterhin das Handwerkzeug vermittelt werden, auch ihnen unbekannte Rechtsgebiete mit den erlernten Methoden erfassen und bearbeiten zu können. Die Pflichtfächer im Studium sind die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Verfahrensrechts einschließlich der europarechtlichen Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen.
Die Ausbildung von Jurist*innen zielt bundesweit darauf ab, die Befähigung zum Beruf des Richters bzw. der Richterin zu erlangen, § 5 Deutsches Richtergesetz. Diese Befähigung erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung (Staatsexamen) und einem anschließenden Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit der zweiten Staatsprüfung (Assessorexamen) abschließt. Absolvierende des Studiengangs Rechtswissenschaft können auch direkt nach dem Erwerb der ersten Prüfung auf dem Arbeitsmarkt treten. Mögliche Bereiche für den weiteren Werdegang sind abseits der klassische Berufe auch NGOs (nongovernmental organizations) oder die Teilnahme an weiterführenden Studiengängen mit internationaler Ausrichtung (sog. LL.M.-Programme). Ebenfalls bestehen Berufsmöglichkeiten nach einer entsprechenden Zusatzausbildung im Auswärtigen Amt, im Bibliotheks- und Archivwesen, im Kriminal und Polizeivollzugsdienst etc.
Die klassischen Berufe wie Rechtsanwalt*in, Staatsanwalt*in, Richter*in oder Notar*in setzen zwingend den Abschluss der 2-stufigen Juristenausbildung voraus. Um den Berufsweg des/der Notar*in einzuschlagen, müssen in einigen Bundesländern noch ein gesondertes Notarexamen abgelegt werden. Volljurist*innen können auch Beamtenpositionen im höheren Dienst von öffentlichen Verwaltungen wahrnehmen, z. B. in Kommunalverwaltungen, staatlichen Institutionen oder Ministerien auf Länder- und Bundesebene.
Bildnachweis: Delalic (SSC)
> Interviews mit Alumni der Goethe-Universität
Studium am Fachbereich 01