Information für die mit Personalangelegenheiten befassten Mitarbeiter*innen
Als öffentliche Arbeitgeberin unterliegt die Universität besonderen Verpflichtungen bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.
In Konkretisierung des Hessischen Aktionsplans zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) und der Regelungen des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) hat die hessische Landesregierung Richtlinien erlassen. Vor allem folgende zwei Richtlinien sind für die Universität von besonderer Bedeutung:
Die Teilhaberichtlinie verpflichtet die Universität, die Richtlinien allen Vorgesetzten zur Kenntnis und zur Beachtung zu geben. Sie finden hier anbei die vollständige Teilhabe- und die Förderrichtlinie sowie das zugehörige Anschreiben des HMWK.
Vorgesetzte trifft die Verpflichtung, alle mit Personalangelegenheiten befassten Mitarbeiter*innen in Ihrem Arbeitsbereich über den Inhalt dieser Richtlinien zu unterrichten. Die Unterrichtung ist jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren.
Inklusionsbeauftragte
Beauftragte für Studierende mit Behinderungen / chron. Erkrankungen
Tel: 069/-18282
E-Mail: Buchberger@rz.uni-frankfurt.de
Bei Fragen zum Thema können Sie sich ebenso an die Schwerbehinderten-Vertretung (SBV) wenden