Was wird gefördert? |
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Wer kann gefördert werden? |
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Was fällt unter eine Studienreise? |
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Förderhöhe |
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Antragstermine | November für Förderbeginn zischen Januar und Juni Mai für Förderbeginn zwischen Juli und Dezember |
Bewerbung |
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Das aus Mitteln des BMBF finanzierte Stipendienprogramm des DAAD fördert die Auslandsmobilität von Studierenden mit Stipendien für studienrelevante Aufenthalte (bis zu sechs Monaten). Das DAAD PROMOS-Stipendium kann beantragt werden für:
Studienreisen max. 12 Tage; min. 5 - max. 20 TeilnehmerInnen. Antragsberechtigt sind HochschullehrerInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen.
Studienreisen ins Ausland von Studierenden-und DoktorandInnengruppen – jedoch keine ausschließlichen DoktorandInnengruppen können weltweit gefördert werden. Förderung bei Studienreisen dürfen folgende Gruppen erhalten: regulär eingeschriebene a) deutsche und b) Deutschen gleichgestellte Studierende bzw. DoktorandInnen sowie auch c) nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen oder an einer deutschen Hochschule promovieren. Für den in b) und c) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält; die Staatsangehörigkeit spielt hier eine untergeordnete Rolle. D.h. also, es können sich auch die internationalen Studierenden der GU gefördert werden, aber keine Gaststudierenden.
Ziele der Förderung sind die Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche im Hochschulbereich sowie die Teilnahme an Fachkursen, Blockseminaren und Workshops an Partnerhochschulen. Gleichzeitig soll die Begegnung mit einheimischen Studierenden und WissenschaftlerInnen zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen beitragen und ein landeskundlicher Einblick in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben gewonnen werden.
November |
für Förderbeginn zwischen Januar und Juni |
Mai |
für Förderbeginn zwischen Juli und Dezember |
Beantragt werden kann eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt innerhalb eines Kalenderjahres. Eine Förderung über Dezember hinaus für max. 2 weitere Monate ist nur dann möglich, sofern der entsprechende Studienaufenthalt bzw. die entsprechende Fördermaßnahme bereits im laufenden Förderjahr begonnen hat.
Die Antragsauswahl erfolgt mittels einer Auswahlkommission. Diese behält sich auch bei positiver Begutachtung mögliche Kürzungen des Förderzeitraums vor.
Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen per Mail ein.
Goethe-Universität Frankfurt
Global Office
House of Labour
Eschersheimer Landstr. 155
60323 Frankfurt am Main