PROMOS (DAAD) Studienreisen

DAAD-Programm zur Mobilität von deutschen Studierenden - Stipendien für Studienreisen

Was wird gefördert?
  • förderbar sind Studienreisen über max. 12 Tage 
  • mind. 5 und max. 20 Teilnehmende
Wer kann gefördert werden?
  • Studierende und/oder DoktorandInnen
Was fällt
unter eine
Studienreise?
  • die Studienreise zielt auf die Vermittlung 
    fachbezogener Kenntnisse und
  • stellt Kontakt und Austausch mit internationalen Studierenden und/oder WissenschaftlerInnen her
Förderhöhe
  • Tagespauschalen in Höhe von 45€ (je nach Zielland) pro Person

Antragstermine

November    für Förderbeginn zischen Januar und Juni

Mai                für Förderbeginn zwischen Juli und Dezember

Bewerbung




  • Der Antrag ist per Mail (promos@uni-frankfurt.de) einzureichen. Alle Informationen zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitten den Bewerbungshinweisen  

Fördermaßnahmen:

Das aus Mitteln des BMBF finanzierte  Stipendienprogramm des DAAD fördert die Auslands­mobilität von Studierenden mit Stipendien für studien­relevante Aufenthalte (bis zu sechs Monaten). Das DAAD PROMOS-Stipendium kann beantragt werden für:

Studienreisen max. 12 Tage; min. 5 - max. 20 TeilnehmerInnen. Antragsberechtigt sind HochschullehrerInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen.

Wer kann gefördert werden?

Studienreisen ins Ausland von Studierenden-und DoktorandInnengruppen – jedoch keine ausschließlichen DoktorandInnengruppen können weltweit gefördert werden. Förderung bei Studienreisen dürfen folgende Gruppen erhalten: regulär eingeschriebene a) deutsche und b) Deutschen gleichgestellte Studierende bzw. DoktorandInnen sowie auch c) nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen oder an einer deutschen Hochschule promovieren. Für den in b) und c) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält; die Staatsangehörigkeit spielt hier eine untergeordnete Rolle. D.h. also, es können sich auch die internationalen Studierenden der GU gefördert werden, aber keine Gaststudierenden.

Welche Art von Studienreisen werden gefördert?

Ziele der Förderung sind die Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche im Hochschulbereich sowie die Teilnahme an Fachkursen, Blockseminaren und Workshops an Partnerhochschulen. Gleichzeitig soll die Begegnung mit einheimischen Studierenden und WissenschaftlerInnen zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen beitragen und ein landeskundlicher Einblick in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben gewonnen werden.

Antragstermine:    

November 

für Förderbeginn zwischen Januar und Juni

Mai

für Förderbeginn zwischen Juli und Dezember

Förderzeitraum:

Beantragt werden kann eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt innerhalb eines Kalenderjahres. Eine Förderung über Dezember hinaus für max. 2 weitere Monate ist nur dann möglich, sofern der entsprechende Studien­aufenthalt bzw. die entspre­chende Fördermaßnahme bereits im laufenden Förderjahr begonnen hat.

Auswahl:

Die Antragsauswahl erfolgt mittels einer Auswahlkommission. Diese behält sich auch bei positiver Begutachtung mögliche Kürzungen des Förderzeitraums vor.

Wichtige Hinweise:

  • Ein Anspruch auf ein Stipendium besteht nicht.
  • NICHT gefördert werden können Reisen in Länder, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.

Kombinierbarkeit mit Stipendien anderer Stellen:

  • Stipendien von anderen Stellen müssen dem Global Office im Antrag mitgeteilt werden.
  • PROMOS kann nicht für Studienreisen verwendet werden, wenn diese zugleich durch weitere öffentliche Gelder gefördert werden. Dabei ist zu unterscheiden, welcher Förderzweck verfolgt wird. Werden von anderen deutschen öffentlichen Mitteln Reisekosten gezahlt, ist die PROMOS-Förderung möglich, da im PROMOS-Projekt eine Aufenthaltspauschale gezahlt wird.

 Antragsunterlagen:

  • formloser Antrag inkl. Projektbegründung und Besuchsplan
  • TeilnehmerInnenliste (Excel-Datei, s. Downloads). Diese ist bitte auch elektronisch einzureichen.
  • Zusage der Gasteinrichtung(en)/Partneruniversität im Ausland
  • Nähere Angaben zu Art, Dauer und Inhalt der Studienreise
  • Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung der Teilnehmer
  • Finanzierungsplan mit ggf. Angaben zu anderen Finanzierungsquellen, wenn vorhanden

Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen per Mail ein.

Detaillierte und aktuelle Informationen zur Bewerbung für Studienreisen finden Sie auf der
DAAD PROMOS Homepage des Global Office.

Kontakt

Goethe-Universität Frankfurt
Global Office
House of Labour
Eschersheimer Landstr. 155
60323 Frankfurt am Main

Luisa Döhner
HoL, Raum 331
Phone +49-(0)69-798-17195