Erasmus+ (SMS)

Studierende, die im Rahmen des ERASMUS-Austausch-Programms (SMS) an eine europäische Partneruniversität gehen, sind von der Entrichtung von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit. Außerdem erhalten Studierende einen Zuschuss zur Deckung der Extrakosten ihres Auslandsaufenthaltes. Die Höhe dieses Mobilitätszuschusses variiert von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von den bewilligten Geldern der EU und von dem ausgewählten Zielland.Auf den Internetseiten des International Office werden rechtzeitig alle relevanten Informationen zum Mobilitätszuschuss veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass es sich beim ERASMUS-Stipendium keineswegs um ein Vollstipendium handelt. Daher wird bei der Vergabe der ERASMUS-Plätze vorausgesetzt, dass den Stipendiaten in ausreichender Höhe Geldmittel zur Verfügung stehen, um die (teils höheren) Lebenshaltungskosten während des Studienaufenthaltes im Gastland zu decken. Vor dem ERASMUS-Studienaufenthalt ist es deshalb wichtig, sich ausreichend über diese Kosten im Gastland zu informieren und die eigenen finanziellen Mittel zu prüfen und abzusichern. Der ERASMUS-Mobilitätszuschuss ist mit der Bewilligung eines Auslands-BAföG oder eines Stipendiums kombinierbar. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, am besten mindestens sechs Monate vor dem geplanten Aufenthalt, bei den zuständigen Stellen.