Vor der Promotion

  • Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion im Regelfall ist ein im Promotionsfach mit Prädikat, d. h. mit „3“ (befriedigend) oder besser bestandenes Examen an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes (Staatsexamen, Magisterprüfung, Diplomprüfung oder akkreditierter Master-Studiengang), das eine Mindeststudienzeit von acht Semestern erfordert (§3, Abs. 1 der Promotionsordnung).
  • Über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen in anderen Fächern und ggf. Auflagen entscheidet der Promotionsausschuss. Hier ist in der Regel nach der Annahme als Doktorand eine Ergänzungsprüfung im Promotionsfach abzulegen (ggf. zusätzliche Teilnahme an universitären Lehrveranstaltungen).
  • Die Ergänzungsprüfung wird von zwei Prüfungsberechtigen abgenommen. Mit mindestens der Note 3 gilt die Prüfung als bestanden; es gibt nur eine Wiederholungsmöglichkeit. Die Ergänzungsprüfung muss bis zur Eröffnung des Prüfungsverfahrens nachgewiesen werden.
  • Ausländische Hochschulabschlüsse müssen vom International Office hinsichtlich ihrer Promotionsbefähigung überprüft werden. Für die Überprüfung reichen Sie bitte beglaubigte Kopien Ihres ausländischen Hochschulabschlusses (M.A., B.A., Diplom) mit Notenübersicht sowie Ihren Lebenslauf im Promotionsbüro des FB09 ein.
  • Genaue und weitere Informationen zu den formalen Voraussetzung für eine Zulassung zur Promotion am FB 09 sind der Promotionsordnung § 3 zu entnehmen.
  • Weitere Informationen zur Promotion an der Goethe-Universität erhalten Sie auf der Webseites des Internationale Office, die ebenfalls als englischsprachige Version verfügbar ist.

Sprachkenntnisse:

  • Welche Sprachkenntnisse für das jeweilige Promotionsfach erforderlich sind, ist den ergänzenden Bestimmungen des FB 09 zu entnehmen.
  • Die Arbeitssprache an der Goethe-Universität ist grundsätzlich Deutsch.
  • Im Fachbereich 09 ist das Verfassen der Dissertation in einer anderen Sprache nach Zustimmung des Promotionsausschusses möglich. Hierfür müssen Sie einen Antrag beim Promotionsausschuss stellen (Formular_07).
  • Die Sprache der Disputation ist in der Regel Deutsch. Soll die Disputation in Englisch (oder ggf. in anderen europäischen Sprachen) gehalten werden, stellen Sie einen formlosen Antrag. Alle Mitglieder der Prüfungskommission müssen schriftlich ihr Einverständnis erklären.

Betreuer:

  • Als Betreuer kommen die Professorinnen und Professoren (auch emeritierte, Honorar- und Juniorprofessor_innen) und Privatdozentinnen und -dozenten des FB09 in Frage. Die genauen Bestimmungen zu möglichen Betreuern finden Sie in der Promotionsordnung unter §4, Abs. 3.
  • Auf den Homepages der Institute des Fachbereich 09 können Sie Informationen über die Forschungsschwerpunkte der Professorinnen und Professoren sowie Kontaktdaten finden.

Exposé und Arbeitstitel:

  • Das Exposé soll den Forschungsgegenstand beschreiben und einen Zeitplan enthalten. Weitere inhaltliche Vorgaben und der Umfang des Exposés sind mit der Betreuungsperson abzusprechen. Der Umfang des Exposés sollte jedoch ca. 15 Seiten nicht überschreiten.
  • Der Arbeitstitel ist im Einvernehmen mit der vorgesehenen Betreuungsperson festzulegen und auf der Titelseite des Exposés aufzuführen.

Binationale Promotion: 

Eine gleichzeitige Promotion an einer deutschen und einer ausländischen Universität (Doppelpromotion) ist möglich und wird in einem Kooperationsvertrag zwischen den beteiligten Universitäten geregelt (§ 1, Abs. 3 der Promotionsordnung).