Quereinstieg

Als Quereinstieg bezeichnet man die Aufnahme des Studiums in einem zulassungsbeschränkten Studiengang, in dem Sie noch nicht eingeschrieben waren, für den Ihnen aber vom zuständigen Prüfungsamt Studienzeiten aus einem anderen Studiengang von mindestens einem Fachsemester angerechnet wurden. Als Quereinsteiger zählt z.B. auch,

  • wer im Ausland Medizin studiert (z.B. in Ungarn)
  • wer Zahnmedizin studiert und zu Humanmedizin "wechseln" möchte.

Bitte beachten Sie dazu wegen der Zuständigkeit der Landesprüfungsämter für die Anerkennung von Scheinleistungen das Merkblatt zur Anrechnung von Studienleistungen.

Zur Anerkennung von Scheinleistungen in Medizin und Zahnmedizin: bei Geburtsort im Ausland und Studienleistungen aus dem In- oder Ausland wenden Sie sich bitte nach Nordrhein-Westfalen.

Bewerbung

Quereinsteiger können sich online bei der Universität bewerben (Infos zum Verfahren). Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli für ein Wintersemester und am 15. Januar für ein Sommersemester (Ausschlussfrist!).

Erfolgsaussichten

Studienanfänger werden an unserem Fachbereich nur zum Wintersemester aufgenommen. Daher gibt es freie Studienplätze – wenn überhaupt – im Wintersemester nur in den ungeradzahligen Fachsemestern (3., 5., 7., …), im Sommersemester nur in den geradzahligen Fachsemestern (2., 4., 6., …).
Es kommt jedoch nur selten vor, dass Studienplätze in den höheren Fachsemestern nachbesetzt werden müssen, da von Anfang an überbucht wird.


Häufig gestellte Fragen

  • Wie groß sind die Chancen, als Quereinsteiger einen Studienplatz zu erhalten?

    Erfahrungsgemäß sehr gering. In den vergangenen Jahren wurden am Frankfurter Fachbereich Medizin keine Studienplätze an Bewerber auf ein höheres Fachsemester vergeben.

  • Wie bewerbe ich mich als Quereinsteiger?

    Quereinsteiger bewerben sich direkt bei der Universität Frankfurt über das Online-Formular, nicht bei hochschulstart.de. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli für ein Wintersemester, und am 15. Januar für ein Sommersemester.

  • Wer ist für die Anerkennung von Scheinen zuständig?

    Für die Anerkennung von Leistungsnachweisen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Landesprüfungsamt für Heilberufe. In der Regel werden Sie sich zunächst um sog. Äquivalenzbescheinigungen bemühen müssen. In diesen wird bescheinigt, dass ein Leistungsnachweis des alten Studienganges einem Leistungsnachweis des neuen Studienganges gleichwertig ist. Das Landesprüfungsamt benötigt diese Bescheinigungen als Voraussetzung für die Anerkennung. Sie erhalten sie in den Studiendekanaten oder (wie z.B. bei uns in Frankfurt) in den Instituten, die für die Lehre in dem jeweiligen Fach am Fachbereich Medizin verantwortlich sind.

  • Welches Landesprüfungsamt ist für mich zuständig?

    Wenn Sie sich für Humanmedizin bewerben: Das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem Ihr Geburtsort liegt (falls Sie nicht in Deutschland geboren sind, das Landesprüfungsamt in Düsseldorf).

    Wenn Sie sich für Zahnmedizin bewerben: Das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem Ihr erster Wohnsitz liegt.