Zweitstudium

Wenn Sie bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und nun – etwa zur Verbesserung Ihrer beruflichen Möglichkeiten – ei­nen in das Verfahren von Hochschulstart einbezogenen Studi­engang studieren möchten, gelten Sie als Zweitstudienbewerber*in. Für Sie gelten dann besondere Regeln bei der Zulassung und Sie können sich ausschließlich in dieser Quote bewerben.

Die Auswahlbestimmungen für Zweitstudienbewerber*innen gelten für Sie, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Stu­dium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben.

Informationen zum Verfahren und zu den Bewerbungsoptionen erhalten Sie bei hochschulstart  (https://hochschulstart.de/epaper/hilfe23-24/hilfe/index.html#p=19; insb. ab S. 19) sowie auf den Seiten der Goethe-Universität (https://www.uni-frankfurt.de/94141141/Zweitstudium#a_2ad7f9c9-9aa9ab8c).