Hinweise zu Prüfungen bei Michael Urban

Mündliche Prüfungen

Anmeldung: Sie sollten sich spätestens zwei Semester vor dem geplanten Prüfungstermin bei mir in der Sprechstunde verbindlich anmelden.

Prüfungsgebiete Lehramt an Förderschulen:

In den Lehramtsstudiengängen bin ich primär zuständig für die Prüfungen in den sonderpädagogischen Fachrichtungen Erziehungshilfe und Lernhilfe (L5). Bildungswissenschaftliche Prüfungen übernehme ich nur in Ausnahmefällen im Anschluss an den Besuch mindestens einer meiner Lehrveranstaltungen.

Themen:

Für die Prüfung bereiten Sie bitte zwei Themen (in Absprache mit mir) vor. Das erste Thema sollte sich mit Grundfragen des Prüfungsgebiets befassen, das zweite Thema kann gerne spezieller gewählt sein.

Allgemeine Hinweise zu den mündlichen Prüfungen:

Die Themenabsprache sollte spätestens im Januar für eine Prüfung im Frühjahr und im Juni für eine Prüfung im Herbst erfolgen. Bereiten Sie für die Prüfung bitte ein Thesenpapier vor. Das Thesenpapier sollte drei Thesen zu jedem Thema enthalten. Diese Thesen sollten so pointiert formuliert sein, dass sie eine kontroverse Diskussion zulassen. Bitte geben Sie die verwendete Literatur auf dem Papier an.


Wissenschaftliche Abschlussarbeiten (BA EW, MA EW, WHA L5)

Anmeldung: Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor dem geplanten Anmeldetermin bei mir in der Sprechstunde verbindlich an. Bitte beachten Sie die Informationen zur Anmeldung für meine Sprechstunde.

Themen: Bitte orientieren Sie sich bei der Themenwahl der Bachelor- oder Masterarbeit an meinen Lehr- und Forschungsschwerpunkten.

Betreuung der Abschlussarbeit: Die Betreuung der Abschlussarbeiten erfolgt primär über mein interdisziplinäres Kolloquium, das bis auf Weiteres donnerstags nachmittags bzw. abends stattfindet (bitte beachten Sie die aktuellen Informationen im Vorlesungsverzeichnis). In der Regel ist es sinnvoll, wenn Sie nach einer ersten Besprechung des Themas Ihrer Abschlussarbeit mit mir ein ca. dreiseitiges Exposee verfassen und mit mir im Kolloquium oder in einer Sprechstunde besprechen.

Umfang: Sollte es in Ihrer Prüfungsordnung keine Vorgabe hinsichtlich des Umfangs der Abschlussarbeit geben, orientieren Sie sich bitte an folgenden Größen:

  • Bachelorarbeit: 40 Seiten
  • Examensarbeit: 60 Seiten
  • Masterarbeit: 80 Seiten