Zulassung und Studienbeginn 

Sollten alle zulassungsvoraussetzungen (siehe Rahmenordnung) erfüllt sein, folgt das Eignungsfeststellungsverfahren des Ausschusses (siehe Rahmenordnung). Auch bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen hängt die Zulassung zum Masterstudiengang vom erfolgreichen Durchlaufen des Zulassungsverfahrens ab. Das Nähere regelt die Auswahlsatzung (siehe Downloadbereich). 

Die Bewerbung auf Zulassung zum Masterstudiengang „Evangelisch-Theologische Studien“ erfolgt über die GU Frankfurt. Sie ist zusammen mit den erforderlichen Nachweisen in der von der GU Frankfurt geforderten Form und zu den von der GU Frankfurt gesetzten Fristen postalisch bei Dr. Michael Rydryck (Norbert-Wollheim-Platz 1, 60323 Frankfurt am Main) und digital (mainmaster.fb06@em.uni-frankfurt.de) einzureichen. 

Liegen die Zugangsvoraussetzungen vor und wird der Studienbewerberin oder dem Studienbewerber ein Studienplatz zugewiesen, lässt die GU Frankfurt die Studienbewerberin oder den Studienbewerber durch einen Bescheid zu. Andernfalls erteilt die GU Frankfurt einen mit Rechtsbehelfsbelehrung versehenen schriftlichen Ablehnungsbescheid.

Die Einschreibung in ein höheres Fachsemester setzt voraus, dass die Studien- und Prüfungsleistungen, die für das vorhergehende Fachsemester bzw. die vorhergehenden Fachsemester vorgesehen sind, an der GU Frankfurt oder an der JGU Mainz anerkannt wurden.

Das entsprechende Formblatt für Ihre Bewerbung finden Sie hier oder im Downloadbereich