Aufnahme als Doktorand/in

Vor der Beantragung der Aufnahme als Doktorand/in bemüht sich der Bewerber oder die Bewerberin um ein Thema für die Dissertation und sucht sich eine/n Betreuer/in – ggf. durch die Vermittlung des Promotionsausschusses. Betreuer/in kann ein Professor / eine Professorin oder im Ruhestand befindliche/r Professor/Professorin oder ein/e Honorarprofessor/Honorarprofessorin des Fachbereichs Evangelische Theologie oder ein anderer im Fachbereich oder andernorts aber im Fachbereich tätiger Wissenschaftler/Wissenschaftlerin sein. Diese/r ist für die wissenschaftliche Betreuung verantwortlich.

Der Bewerber/die Bewerberin beantragt beim Vorsitzenden/bei der Vorsitzenden des Promotionsausschusses die Annahme als Doktorand/in. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Homepage (Link zum Antrag).

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen (nur Originale):

  • der Nachweis über die Promotionsvoraussetzungen nach §3
  • eine Beschreibung des Arbeitsprogramms (Exposé) bzw. eine Strukturskizze der geplanten Dissertation, die ggf. vom Betreuer/von der Betreuerin abzuzeichnen ist.
  • Betreuungsvereinbarung. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Homepage (Link zum Antrag).

Mit der Annahme des Bewerbers oder der Bewerberin erhält dieser/diese den Status eines Doktoranden/einer Doktorandin; jeder Doktorand oder jede Doktorandin soll an der Goethe-Universität immatrikuliert sein.

Annahme als Doktorand nach §4 der Promotionsordnung.

Voraussetzungen

  • Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion im Regelfall ist ein im Promotionsfach mit Prädikat, d. h., mit „3“ (befriedigend) oder besser bestandenes Examen an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes (Staatsexamen, Magisterprüfung, Diplomprüfung oder akkreditierter Master-Studiengang), das eine Mindeststudienzeit von acht Semestern erfordert.
  • Besonders qualifizierte Fachhochschulabsolventen mit Abschluss im gleichen oder einem verwandten Fach können zur Promotion zugelassen werden. Die Auflagen hierzu regeln die ergänzenden Bestimmungen des Fachbereichs Evangelische Theologie (siehe Informationen zum Ergänzungsstudium/Link zur Homepage).
  • Der Bewerber soll in der Regel vor Abschluss des Promotionsverfahrens zwei Semester an der Johann Wolfgang Goethe-Universität immatrikuliert gewesen sein. Über Ausnahmen in besonders begründeten Fällen entscheidet der Promotionsausschuss.
  • Weitere Voraussetzungen wie z. B. Sprachkenntnisse finden Sie in den ergänzenden Bestimmungen des Fachbereichs Evangelische Theologie (Link zur Homepage).
  • Über die Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit anderer Studienabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss. Erforderlichenfalls ist die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (International Office) anzuhören.

Voraussetzungen nach §3 der Promotionsordnung.

Informationen zum Ergänzungsstudium

Das Erste Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen, Haupt-/Realschulen und Förderschulen (und vergleichbare Lehramtsabschlüsse) sowie besonders qualifizierte FH-Absolventen (und vergleichbare Abschlüsse) werden als Zulassungsvoraussetzung für eine Annahme als Promovend/in (Dr. phil.) anerkannt, wenn die Abschlussprüfung mindestens mit der Note 3,0 bestanden wurde (§3 Promotionsordnung Dr. phil.).

Absolventen/innen der unter 1 genannten Studiengänge haben vor der Eröffnung des Prüfungsverfahrens ein mindestens zweisemestriges Ergänzungsstudium und eine Ergänzungsprüfung zu absolvieren.

Das Ergänzungsstudium wird (§ 3 Promotionsordnung Dr. phil.) i.d.R. durch zwei qualifizierte Seminarscheine nachgewiesen. Gemäß aktuellen studienrechtlichen Bestimmungen bedeutet dies i.d.R. insgesamt den Nachweis von Studienleistungen im Umfang von 60 CP (entspricht zwei Semestern nach Bologna-Richtlinien). Darin enthalten sind i.d.R.

  • 14 CP für zwei benotete Hausarbeiten (i.d.R. eine im Promotionsfach und eine in einem vom Promotionsausschuss festgesetzten Fach)
  • 40 CP für ergänzende Sprachkurse und Sprachprüfungen,
  • 6 CP für die Teilnahme an drei weiteren Veranstaltungen in unterschiedlichen theologischen Disziplinen.

Die einstündige Ergänzungsprüfung (§ 3,5 Promotionsordnung Dr. phil.) ist prinzipiell im Promotionsfach vor den promovierten Mitgliedern des Promotionsausschusses ergänzt um den/die Betreuer/in und ggf. weitere Prüfende abzulegen. Der Promotionsausschuss legt den Termin und die Bezugsdisziplinen des Promotionsfachs der jeweiligen Ergänzungsprüfung gemäß der Ordnung fest. Der Ausschuss bestimmt zudem die Fachprüfer für die jeweilige Ergänzungsprüfung. Über die Ergänzungsprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Das Ergänzungsstudium wird durch Vorlage der entsprechenden Nachweise im Prüfungsamt/Dekanat des Fachbereichs Evangelische Theologie abgeschlossen.