Veröffentlichung der Dissertation

Die Dissertation ist als Fotodruck, Buch, Mikrofiche, CD ROM, elektronische Form, Beitrag eines Sammelbandes oder in Zeitschriften zu veröffentlichen.

Der Revisionsschein (s. ergänzende Bestimmungen der einzelnen Fachbereiche, Anlage 4 der Promotionsordnung Dr. phil.) wird in der Regel vom Betreuer/der Betreuerin vor der Drucklegung unterschrieben.

Die Pflichtexemplare der genehmigten Fassung des Dissertation müssen auf einem Titelblatt bzw. Beiblatt alle Angaben der ergänzenden Bestimmungen der einzelnen Fachbereiche (Anlage 2 der Promotionsordnung Dr. phil.) beigefügten Formulars enthalten. Bei der Buchhandelsausgabe muss beim Copyright die Siegelziffer D.30 eingedruckt werden.

Die Dissertation ist in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das ist dann der Fall, wenn der/die Verfasser/in neben den für die Gutachter, Fachbereichsbibliothek und der Gemeinsamen Geschäftsstelle erforderlichen 5 Exemplare unentgeltlich an die Hochschulbibliothek abliefert.

       entweder:

  • 25 Exemplare in Buch- oder Fotodruck zum Zwecke der Verbreitung oder
  • 3 Exemplare, wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt oder
  • 3 Exemplare, wenn ein gewerblicher oder ein wissenschaftlicher Verlag die Verbreitung über den Buchhandel übernimmt und eine Mindestauflage von 150 Exemplaren nachgewiesen wird oder
  • 4 Exemplare in kopierfähiger Maschinenschrift zusammen mit der Mutterkopie (Masterfiche) und 25 weiteren Kopien in Form von Mikrofiche oder
  • 4 Exemplare in kopierfähiger Maschinenschrift zusammen mit 25 CD-ROMs oder
  • 1 CD-ROM, deren Datenformat und deren Datenträger mit der Universitätsbibliothek abzustimmen sind und 4 Exemplare in kopierfähiger Maschinenschrift, wenn die Arbeit auf dem Internet-Server der Universitätsbibliothek eingespielt wird.

Veröffentlichung der Dissertation nach §13 der Promotionsordnung.

Verleihung des Doktorgrades

Nachdem die Dissertation nach der in § 13 der Promotionsordnung Dr. phil. beschriebenen Weise veröffentlich worden ist bzw. die Druckannahmebescheinigung mit voraussichtlichem Erscheinungsdatum eines Verlages vorgelegt wurde, wird dem/der Doktorand/in der Doktorgrad verliehen und die Promotionsurkunde ausgehändigt.

Die Promotionsurkunde enthält das Promotionsfach, den Titel und die Bewertung der Dissertation und der Disputation und die Gesamtnote der Promotion. Das Datum der mündlichen Prüfung gilt als Datum der Promotion. Die Urkunde wird mit dem Sigel der Universität und den Unterschriften des/der Dekan/in und des/der Vorsitzenden des Promotionsausschusses versehen.

Nach Aushändigung der Urkunde hat der/die Promovierte das Recht auf Führung des Doktorgrades.

Verleihung des Doktorgrades nach §14 der Promotionsordnung.