Disputation

  • In der Disputation wird die Dissertation vor der Prüfungskommission vom Bewerber oder der Bewerberin universitätsöffentlich verteidigt (§31 Abs. 3 HHG). Die Disputation muss sich auf weitere Fragen und angrenzende Gebiete des Faches erstrecken, die sachlich oder methodisch mit der Dissertation zusammenhängen.
  • Die Beratung der Prüfungsergebnisse erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung der Prüfungskommission. Der/die Vorsitzende gibt die Prüfungsergebnisse (§12 der Promotionsordnung Dr. phil.) unverzüglich dem Bewerber oder der Bewerberin bekannt.
  • Die Mitglieder der Prüfungskommission bewerten die Disputation nach den in §12 der Promotionsordnung Dr. phil. genannten Prädikaten.
  • Eine nicht bestandene Disputation kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung findet spätestens zwölf Monate nach dem ersten Versuch statt. Der Termin wird durch den/die Vorsitzende/n des Promotionsausschusses bestimmt und dem/der Doktoranden/Doktorandin mitgeteilt.
  • Die Disputation ist grundsätzlich in deutscher Sprache zu halten und soll in der Regel eine Dauer von 90 Minuten nicht überschreiten. Der/die Vorsitzende der Prüfungskommission hat für den sachgerechten Ablauf der Disputation zu sorgen.
  • Über die Disputation ist ein Protokoll aufzunehmen, das die Namen der Mitglieder der Prüfungskommission, die Zeitdauer der Prüfung, einen Überblick über den Gegenstand der Disputation und die Bewertung erhalten muss. Das Protokoll ist den Promotionsakten beizufügen.

Disputation nach §11 der Promotionsordnung.

Entscheidung über die Promotionsleistungen

Die Prüfungskommission tritt unmittelbar nach der Disputation zusammen, um die Note für die Gesamtleistung festzustellen.

Die Gesamtbewertung der Promotionsleistung ergibt sich zu zwei Drittel aus dem Durchschnitt der Noten, mit denen die Gutachter/innen die Dissertation bewertet haben und zu einem Drittel aus der Note, mit der die Prüfungskommission die Disputation bewertet hat.

Die Noten lauten:

  • magna cum laude   - sehr gut (1)
  • cum laude  - gut (2)
  • rite    - genügend (3)
  • non rite  - ungenügend (4)

Für besonders hervorragende Leistungen kann das Prädikat summa cum laude – mit Auszeichnung (0) – erteilt werden.  Das Prädikat summa cum laude kann nur erteilt werden, wenn die Dissertation und die Disputation einstimmig mit „summa cum laude“ bewertet worden ist.

  • Der Bewerber oder die Bewerberin kann nur Promoviert werden, wenn die Dissertation und die Disputation jeweils mindestens mit der Note „rite“ bewertet worden sind.
  • Der/die Promovierte erhält als vorläufiges Zeugnis eine Bescheinigung, die den Namen des Fachbereichs und das Prüfungsergebnis enthält. Die Bescheinigung ist vom Dekan/der Dekanin zu unterzeichnen und wird gesiegelt. Der Doktorand oder die Doktorandin unterzeichnet den Gelöbnisschein (s. ergänzende Bestimmungen der einzelnen Fachbereiche, Anlage 4). Dem Kandidaten oder der Kandidatin werden eventuelle Auflagen für die Drucklegung der Pflichtexemplare bekannt gegeben. Dem Bewerber oder der Bewerberin ist auf Antrag Einsicht in das Protokoll zu gewähren.

Entscheidung über die Promotionsleistungen nach §12 der Promotionsordnung.