Gestaltungsrahmen

Ausdruck des hochschulweiten Selbstverständnisses in der Lehre sind die Grundsätze zu Lehre und Studium an der Goethe-Universität, die 2014 in Vorbereitung auf die Systemakkreditierung als universitäres Leitbild Lehre erarbeitet wurden sowie das Leitbild digitale Lehre. Darüber hinaus ist die Goethe-Universität in ihrer Gestaltung von Studium und Lehre an externe Rahmenvorgaben gebunden. Verantwortlich für die Studiengangsentwicklung ist die Abteilung 1, Studiengänge, Recht und Qualitätsentwicklung des Bereichs Studium Lehre Internationales. 

Zu den entsprechenden Vorgaben und Verordnungen auf Landes- und Bundesebene gehören insbesondere die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben und die Musterrechtsverordnung. Das "Gesetz über die Stiftung Akkreditierungsrat (Akkreditierungsratsgesetz)" bildet zusammen mit dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag den rechtlichen Rahmen des Akkreditierungssystems. Darin sind die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der zentralen Akteure im Akkreditierungssystem verbindlich festgelegt.

Innerhalb des Gestaltunsgspielraums, den dieser Rahmen lässt, hat die Goethe-Universität sich in partizipativen Verfahren intern auf universitätsweite Standards verständigt. Auf der Ebene des Studien- und Prüfungsrechtes sind diese Regelungen in der universitären Rahmenordnung für gestufte und modularisierte Studiengänge zusammengefasst, die 2014 eingeführt und 2019/2020 novelliert wurde.

In der Studiengangsentwicklung sind außerdem Rahmenvorgaben zum Kapazitätsrecht zu beachten, derer sich an der Goethe-Universität die Gruppe Quantitative Instrumente, Kennzahlen, Kapazität und Statistik annimmt.