Gesetzlich krankenversicherte Eltern können im Jahr 2022 je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.
Das Kinderkrankengeld beträgt für gesetzlich Versicherte in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und kann bei der Krankenkasse beantragt werden.
Für Privatversicherte gelten abweichende Regelungen, die Sie auf der Webseite des Bundesministeriums nachlesen können (s. Link unten).
Alle weiteren Informationen zu Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld finden Sie gut übersichtlich in den FAQ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgeführt:
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über www.uni-frankfurt.de/corona sowie über Ihre Fachbereiche. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Studierenden soll kein Nachteil aus dem Aussetzen der Prüfungen und evtl. hieraus resultierenden Studienverzögerungen erwachsen. Ebenso hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung mitgeteilt, dass BAföG-Geförderten keine förderungsrechtlichen Nachteile entstehen sollen. Weitere Informationen zu Prüfungen finden Sie im aktuellen Merkblatt des SSC.
In den sozialen Medien entwickeln sich angesichts der zunehmenden Massivität der Einschränkungen unterschiedliche Formen solidarischer Unterstützung. Die facebook-Gruppe Goethe Kids - das Netzwerk studierender und forschender Eltern ist ausschließlich Hochschulmitgliedern vorbehalten und kann selbstverständlich einer solchen gegenseitigen Unterstützung dienen.
Über die Nachbarschaftsplattform nebenan.de formieren sich zudem gerade Stadtteilbasierte Unterstützungsstrukturen:
https://magazin.nebenan.de/artikel/coronavirus-unterstuetzt-euch-in-der-nachbarschaft
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von öffentlichen Gruppen über Messengerdienste wie Telegram und whatsapp, die dem gleichen Zweck dienen.
Bitte informieren Sie sich hierzu regelmäßig auf den Informationsseiten des hessischen Kultusministeriums.
Bezüglich der Kitas der Goethe-Universität finden Sie das konkrete Vorgehen auf den Informationsseiten des pädagogischen Trägers unserer Einrichtungen, der BVZ GmbH.
Beratungsanfragen nehmen
wir gerne entgegen unter: beratung-familie@uni-frankfurt.de.
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Sara Schnier
Referentin Familien-Service
Tel.: +49 69 798-18688
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