Mutterschutz-Portal der Goethe-Universität

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Die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz

Seit dem 01.01.2018 ist das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium – Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft. Das Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.

Die Fristen

In der Regel beginnt die Mutterschutzfrist 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und bleibt bis 8 Wochen nach der Geburt bestehen. Bei medizinischen Frühgeburten oder bei Mehrlingsgeburten wird die Frist auf zwölf Wochen nach der Geburt verlängert.

In dieser Zeit gilt für Beschäftigte ein Beschäftigungs-, für Studentinnen ein relatives Teilnahme- und Prüfungsverbot. Allerdings können auf ausdrücklichen Wunsch Beschäftigte in der Zeit vor, Studentinnen für den gesamten Zeitraum auf diesen Schutz verzichten, indem Sie sich ausdrücklich dazu bereiterklären in dieser Zeit zu arbeiten, bzw. an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilzunehmen. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Stillende Mütter genießen zudem besondere Rechte im ersten Jahr nach der Geburt. Es steht ihnen zum Stillen mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal pro Tag eine Stunde Pause zu. Auch für sie gilt, dass sie mit bestimmten Gefahrstoffen nicht arbeiten, nicht zu Akkord- und Fließbandarbeit herangezogen werden und keine körperlich schweren Arbeiten verrichten dürfen.

Mitteilung der Schwangerschaft

Die Goethe-Universität kann ihren Schutzpflichten im Rahmen des Mutterschutzes nur nachkommen, wenn Sie Ihre Schwangerschaft gegenüber der Universität melden. Im eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen daher eine frühzeitige Meldung, damit rechtzeitig Schutz- oder Ausgleichsmaßnahmen vereinbart und umgesetzt werden können. Besondere Mitwirkungspflichten ergeben sich in den Bereichen in denen eine spezifische Gefährdung zu erwarten ist. Wenden Sie sich im Zweifel an das Referat Arbeitsschutz.

Zielgruppenspezifische Informationen

Da die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz für Beschäftigte und Studentinnen jeweils sehr spezifische Auswirkungen haben, finden Sie unten Informationen für die jeweilige Zielgruppe.

Studierende an der Goethe-Universität

Mit der Anfang 2018 in Kraft getretenen Novellierung des Mutterschutzgesetzes sind erstmals auch Studentinnen von den gesetzlichen Schutzregelungen erfasst. Wie der Mutterschutz für Studentinnen gestaltet ist, und welche Regelungen Studentinnen kennen sollten, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

Beschäftigte an der Goethe-Universität

Beschäftigte der Goethe-Universität finden auf den Seiten der Abteilung Personalservices alle wichtigen Informationen:

Die zuständige Personalsachbearbeitung berät Sie gerne auch persönlich.

Verantwortliche in den Fachbereichen

Den Fachbereichen kommt in der Umsetzung des Mutterschutzes für Studentinnen eine zentrale Rolle zu. Auf den folgenden Seiten finden Fachbereichsverantwortliche die wichtigsten Informationen zum Prozess.

Kontakt

Beratungsanfragen nehmen wir gerne entgegen unter: beratung-familie@uni-frankfurt.de.

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Benjamin Kirst
Referent Familien-Service

Tel.: +49 69 798-18124
E-Mail: kirst@em.uni-frankfurt.de

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