Zu Beginn Ihres Bachelorstudiums müssen Sie einmalig die Zulassung zur Bachelorprüfung beantragen. Das ausgefüllte Formular reichen Sie bitte im Original beim Prüfungsamt ein. Ohne eine erfolgte Zulassung können Sie keine Prüfungen anmelden und nicht an Prüfungen teilnehmen.
Bevor Sie mit dem Studium des Anwendungsfachs beginnen, müssen Sie den Antrag auf Zulassung stellen.
Der Zugang zu einem Anwendungsfach kann zahlenmäßig beschränkt sein. Die Auswahl der Studierenden richtet sich in diesem Fall nach den Bestimmungen des für das Fach zuständigen Fachbereichs.
Ein im Modulkatalog (Anlage 6) nicht aufgeführtes und von Fachbereichen der Goethe-Universität im Lehrangebot angebotenes Anwendungsfach kann im Einzelfall auf Antrag der oder des Studierenden vom Prüfungsausschuss als Anwendungsfach zugelassen werden, wenn es in seinem Umfang und in seinen Anforderungen den nach dieser Ordnung zugelassenen Anwendungsfächern vergleichbar ist.
Das Ergänzungsmodul wird mit 5 CP abgeschlossen und enthält die Pflichtveranstaltung "Einführung in das Studium" (STO).
Die Wahlpflichtveranstaltung Soft Skills (SOS) kann im Umfang von 1-4 CP eingebracht werden. Regelungen und Informationen, welche Soft Skills Kurse angerechnet werden, finden Sie unter Prüfungsorganisation und Fristen.
Fax : +49-69-798-28375
Verwenden Sie bei Ihren
Anfragen bitte immer Ihre studentische E-Mail-Adresse (@stud.uni-frankfurt.de)
und geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Matrikelnummer und Ihren
Studiengang an. Bitte lassen Sie bei Nachfragen Betreff und Verlauf der
vorausgegangenen Nachrichten stehen.