Scheinvergabekriterien
Voraussetzung für den Erwerb von Leistungsnachweisen ("Scheinen") ist die regelmäßige und die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung. Das Nähere bestimmt der Fachbereichsrat durch Scheinvergabekriterien, die insbesondere die Ausgestaltung der Erfolgskontrolle regeln. Die regelmäßige Veranstaltungsteilnahme kann zur Voraussetzung der Teilnahme an der Erfolgskontrolle gemacht werden. Die Scheinvergabekriterien werden vom Fachbereichsrat auf Vorschlag der zuständigen Zentren, Institute und Kliniken und nach Empfehlung des Studienausschusses erlassen und vor Semesterbeginn schriftlich, durch Aushang oder elektronisch auf den Internetseiten des Fachbereichs veröffentlicht. Sie dürfen während des laufenden Semesters nicht geändert werden.
Scheinvergabekriterien für Studierende der Zahnmedizin
- Anatomie alt, Anatomie neu (lt. FBR-Beschluss vom 06.09.2018)
- Biochemie / Molekularbiologie
- Chemie für Mediziner
- Physik für Mediziner
- Physiologie
- Terminologie
- Zahnmedizinische Kurse
- Zahnmedizinische Kurse und Praktikum Berufsfelderkundung nach ZApprO 2021
- Pandemiebedingt mögliche abweichende Regelungen zur regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme (lt. FBR-Beschluss vom 08.10.2020)