Frequently Asked Questions - Masterstudium

Bewerbung

Ja, es gibt bei einigen Studiengängen z.B. verlängerte Bewerbungsfristen oder Sonderregelungen bzgl. der einzureichenden Unterlagen etc. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
Dies ist abhängig von der Anzahl Ihrer bereits erzielten Creditpoints (CP).
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen mindestens 80% der zu erreichenden CP vorliegen – d.h. in der Regel mindestens 144 CP (von 180 CP). Nachzuweisen sind die CP durch ein vom Prüfungsamt ausgestelltes Transcript of Records mit ausgewiesener Durchschnittsnote.

Falls kürzlich erworbene CP bis dahin noch nicht verbucht worden sind, reichen Sie bitte zusätzlich ein Schreiben des Prüfungsamtes mit ein, in dem Ihnen bestätigt wird, dass Sie die Leistungen erbracht haben, sie aber noch nicht verbucht wurden.

Das Bachelorzeugnis muss spätestens innerhalb des ersten Semesters bei der Gruppe Master-Zulassung und International Admissions im Original oder als beglaubigte Kopie per Post nachgereicht werden, andernfalls verlieren Sie den Anspruch auf den Studienplatz.
Ja, Sie können sich für bis zu drei Masterstudiengänge parallel bewerben. Bitte beachten Sie den jeweils vorgegebenen Bewerbungsweg (über das Zentrale Onlinebewerbungsportal für Masterstudiengänge oder direkt über den Fachbereich). Einen Überblick und weitere Informationen finden Sie über die Masterübersichtsseite.
Bitte gehen Sie sicher, dass Sie alle Fragen unter dem Punkt „Grundfragen“ beantwortet haben (nach Abfrage der Stammdaten bitte unten rechts auf „WEITER“ klicken, es folgen weitere Fragen, durch die Sie einer entsprechenden Bewerbergruppe zugeordnet werden).
Wenn Sie Ihren grundständigen Abschluss an einer Hochschule in Deutschland erwerben werden oder erworben haben und die Upload-Funktion nutzen, ist eine Online-Bewerbung über uni-assist e.V. ausreichend.
Sollten Sie Ihren Abschluss im Ausland absolviert haben, müssen Sie zusätzlich die Unterlagen als beglaubigte Kopien (und ggf. Übersetzungen) innerhalb der Bewerbungsfrist per Post schicken.
Nein, der Antrag muss weder eingeschickt noch hochgeladen werden. Sie können sich diesen gerne für Ihre Unterlagen ausdrucken oder abspeichern.
Alle Zeugnisse und Sprachnachweise müssen zur Bewerbung in der Originalsprache und mit amtlicher Übersetzung ins Deutsche bzw. Englische per Post eingereicht werden. (Vorläufige) Zeugnisse, Nachweise und Übersetzungen müssen amtlich beglaubigt sein.

Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt.
Dies sind in Deutschland z.B. Behörden, Notare, Ortsgerichte oder Einwohnermeldeämter. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Vereinen oder Krankenkassen.
Im Ausland werden amtliche Beglaubigungen z.B. vorgenommen durch die Deutschen Auslandsvertretungen, Notare oder ggf. auch die Universität, an der Sie Ihren Abschluss erworben haben.

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens folgende Merkmale enthalten:

  1. einen Vermerk, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk)
  2. Unterschrift des Beglaubigenden
  3. Abdruck des Dienstsiegels
Ein Beispiel finden Sie hier.
Nein, bitte erkundigen Sie sich nach dem korrekten Bewerbungsweg (Zentrales Bewerbungsportal für Masterstudiengänge oder über den Fachbereich) und bewerben Sie sich entsprechend. Das Einreichen eines Fachwechselantrags ist nicht notwendig und auch nicht ausreichend.
Das "Transcript of Records" (ToR) ist eine Leistungsübersicht Ihres Studiums und wird i.d.R. vom Prüfungsamt ausgestellt. Darin werden Ihre bisherigen Studienleistungen unter Angabe der besuchten Lehrveranstaltungen und Module, der ECTS-Credits (CP) und der Noten dokumentiert. Des weiteren sollte darauf die Gesamtzahl der bisher erreichten CP und eine vorläufige Durchschnittsnote ausgewiesen sein. Wenn diese Angaben fehlen, reichen Sie bitte eine zusätzliche Bestätigung vom zuständigen Prüfungsamt ein. 
Bitte beachten Sie, dass die Online-Bewerbungen zu den einzelnen Studiengängen erst zu den jeweiligen Bewerbungsfristen bei uni-assist geöffnet werden – eine vorherige Bewerbung ist nicht möglich. Die Bewerbungsfristen finden Sie auf den jeweiligen Informationsseiten der einzelnen Masterstudiengänge.
Beachten Sie dazu die jeweiligen Informationsseiten der Masterstudiengänge und den Punkt: Einzureichende Unterlagen. Verfolgen Sie zur vollständigen Bearbeitung die Schritte der Bewerberplattform uni-assist, in welchem Sie Ihre Unterlagen hochladen müssen.
Sollte Ihr Bachelorstudium fachfremd sein, wird im Einzelfall anhand Ihrer belegten Kurse im Bachelorstudium entschieden. Reichen Sie dazu bitte das Transcript of Records mit ein. Ggf. können Sie sich auch vorab an die Studienfachberatung wenden. Die Kontaktdaten finden Sie über die Informationsseiten der einzelnen Studiengänge.
Für Masterstudiengänge mit Unterrichtssprache Deutsch ist bereits zur Bewerbungsfrist das DSH-2-Zertifikat (oder äquivalentes Zertifikat, wie z.B. TestDaF 4444) einzureichen.
Eine Immatrikulation ohne bestandene DSH-2-Prüfung (oder äquivalentes Zertifikat) ist nicht möglich, auch wenn Sie eine fachliche Zulassung für den Masterstudiengang erhalten sollten.
Ab dem Niveau B1 können Sie sich für die Uni Frankfurt für den DSH Vorbereitungskurs bewerben. Näheres zu den erforderlichen Deutschkenntnissen finden Sie hier.

Für rein englischsprachige Masterstudiengänge sind keine Deutschkenntnisse erforderlich, jedoch sind Basiskenntnisse dringend empfohlen.

Zulassung und Immatrikulation

Ihre Unterlagen werden von uni-assist e.V. formal geprüft und bei Vollständigkeit an die Universität ausgeliefert. Über die Auslieferung etc. werden Sie von uni-assist e.V. per Mail informiert. Die Bewerbungen werden dann vom Prüfungsausschuss des Fachbereiches gesichtet und bewertet. Aus der Bewertung ergibt sich schlussendlich eine Rangfolge, nach der zugelassen wird.

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge werden die Zulassungsbescheide meist ca. vier bis acht Wochen nach Bewerbungsende per Post verschickt und sind auch über das Hochschulportal abrufbar.

Sollten Sie im Hauptverfahren keine Zulassung erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit, durch ein evtl. stattfindendes Nachrückverfahren noch zugelassen zu werden. Sie nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil, sofern es zu einem kommen sollte und Sie im Hauptverfahren keine Zulassung erhalten haben.

Ablehnungsbescheide werden erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens (i.d.R. Ende September/Anfang Oktober bzw. Ende März/Anfang April) verschickt.
Nein. Wichtig ist, dass Sie regelmäßig Ihre Emails der für die Bewerbung verwendete Adresse abrufen (inkl. Spam-Ordner) bzw. der Briefkasten der angegebenen Adresse regelmäßig geleert wird und Sie jemanden bevollmächtigen, die weiteren Schritte innerhalb der auf dem Zulassungsbescheid angegebenen Frist (wie z.B. Online-Immatrikulation, Überweisen des Semesterbeitrages, Einschicken der Unterlagen) befolgen.
Nein, die auf dem Zulassungsbescheid angegebene Frist ist bindend und kann i.d.R. nicht verlängert werden. Wenn diese verstreicht, wird der Zulassungsbescheid wird gem. § 19 Abs. 2 der Studienplatzvergabeverordnung Hessen unwirksam und Sie verlieren den Anspruch auf den Studienplatz.
Sie können jedoch ggf. von der Immatrikulation zurücktreten. Füllen Sie dazu bitte den entsprechenden Antrag aus und senden Sie uns diesen mit den nötigen Unterlagen (Kopie über die Zahlung des Semesterbeitrags, Stammdatenblatt/Studienbescheinigungen und (unvalidierte) Goethe-Card) zu. Genauere Informationen und den Antrag finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariates.
Nein, der erste Schritt ist die Online-Immatrikulation. Anschließend werden Sie zur Einreichtung weiterer Unterlagen und Überwesiung des Semesterbeitrages aufgefordert.
Sie können Ihre Unterlagen gerne per Post einreichen, eine persönliche Einschreibung ist nicht erforderlich.
Lediglich die Goethe-Card (Studienausweis) muss persönlich - unter Vorlage eines gültiges Lichtbildausweises und ggf. einer aktuellen Meldebescheinigung - abgeholt werden. Sie können andernfalls auch eine Person Ihres Vertrauens dazu bevollmächtigen.
Die Zulassungsbescheide eines Studiengangs werden zeitgleich verschickt. Wenn Sie bisher keinen erhalten haben, haben Sie leider im Hauptverfahren aller Voraussicht nach keine Zulassung erhalten.
Sollten nach Ende der Annahmefrist noch Studienplätze unbesetzt bleiben, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt, an dem sie mit Ihrer Bewerbung automatisch teilnehmen. Ablehnungsbescheide werden erst nach Beendigung des gesamten Verfahrens, inklusive aller eventuellen Nachrückverfahren, verschickt.
Nachdem Sie das Passbild bei der Online-Immatrikulation hochgeladen (oder ggf. den Antrag zur Goethe-Card eingereicht) haben und Ihre anderen Unterlagen zur Immatrikulation vollständig eingereicht haben, wird Ihre Karte produziert und liegt kurze Zeit später abholbereit im Studien-Service-Point. Sie werden per Post informiert, dass Sie Ihre Karte abholen können. Dazu erhalten Sie auch Ihre Login-Daten für Ihren Studenten-Account.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Karte persönlich abzuholen, können Sie eine Person Ihres Vertrauens dazu bevollmächtigen. Vorzulegen ist die Vollmacht und möglichst eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite), zudem muss sich der/die Bevollmächtigte selbst ausweisen können.
Nein, das ist leider nicht möglich.
Sollten nach Ende des Hauptverfahrens noch Studienplätze frei sein, kommt es zu einem Nachrückverfahren an dem alle Bewerber, die sich fristgerecht beworben haben, automatisch teilnehmen.

Haben Sie keine Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht, kann Ihre Bewerbung leider nicht noch nachträglich mit aufgenommen werden. Ggf. könnte aber das Losverfahren für Sie interessant sein, wofür man sich gesondert registriert.
Ob es in einem Studiengang zu einem Losverfahren kommt, kann erst nach Ende des Verfahrens festgestellt werden. Wenn nach Abschluss des Verfahrens noch Studienplätze frei sind, werden diese verlost. Dafür müssen Sie sich gesondert registrieren.

Bitte beachten Sie unbedingt Folgendes: Sollte Ihnen im Losverfahren ein Platz in einem Masterstudiengang zugeteilt werden, benötigen Sie für die Immatrikulation die Anerkennung der Zugangsvoraussetzungen gemäß der jeweils gültigen Masterordnung durch den zuständigen Fachbereich. Wir empfehlen daher, sich bereits vorab bzw. parallel zur Bewerbung durch das Losverfahren mit dem zuständigen Fachbereich bezüglich der Anerkennung Ihrer Zugangsvoraussetzungen in Verbindung zu setzen! Ohne diese Anerkennung kann leider keine Immatrikulation erfolgen.
Weitere Informationen und den Link zur Registrierung finden Sie hier.
Sie haben bis Ende des ersten Monats des entsprechenden Semesters (Sommersemester 30.04., Wintersemester 31.10.) Zeit, von der Immatrikulation zurückzutreten. Bei einem Rücktritt innerhalb dieser Fristen gelten Sie als nicht eingeschrieben.

Für den Rücktritt reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
  • ausgefüllter "Antrag auf Rücktritt von der Einschreibung"
  • Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags (Kontoauszug)
  • vollständige Semesterunterlagen (Stammdatenblatt, Studienbescheinigungen)
  • Goethe-Card; Bitte beachten Sie dabei, dass diese bei Rücktritt nach Beginn des Semesters nicht validiert sein darf. Bitte validieren Sie daher Ihre Goethe-Card erst zu dem Zeitpunkt, zu welchem für Sie der sichere Verbleib an der Goethe-Universität feststeht!

Des Weiteren sind für den Rücktritt Verwaltungskosten in Höhe von 30 Euro zu erheben und der im Semesterbeitrag enthaltene Verwaltungskostenbeitrag wird ebenfalls einbehalten! Daher wird der an Sie zurückzuzahlende Semesterbeitrag um insgesamt 80 € gekürzt.
Weitere Informationen und den Antrag erhalten Sie hier.
Nein, wenn Sie derzeit an der Goethe-Universität immatrikuliert sind, behalten Sie Ihre aktuelle Goethe-Card. Die Matrikelnummer bleibt ebenfalls erhalten. Nach fristgerechter Annahme des Studienplatzes (Online-Immatrikulation und Einsenden des unterschriebenen Immatrikulations-Antrages) erfolgt lediglich die Ein- bzw. Umschreibung in den Masterstudiengang.
Trotz Rückmeldesperre müssen Sie fristgerecht den Semesterbetrag überweisen, da sonst die Säumnisgebühr entrichtet werden muss. Ihre Rückmeldesperre wird entfernt, sobald Sie z.B. Ihr Bachelorzeugnis nachgereicht oder die Erfüllung der Studienauflagen nachgewiesen haben.
Bei einer vorläufigen Zulassung müssen Sie Ihr Bachelorzeugnis unbedingt innerhalb des ersten Semesters bis spätestens 31. März für das Wintersemester bzw. 30. September für das Sommersemester im Studien-Service-Center (Gruppe Master-Zulassung und International Admissions) einreichen. Dazu senden Sie entweder postalisch eine beglaubigte Kopie ein oder zeigen diese oder das Zeugnis im Original persönlich vor.
In einem NC-Verfahren wird der Notengrenzwert (N.C.) nicht im Vorhinein festgelegt, sondern ist ein Verfahrensergebnis. Es gibt in einem solchen Verfahren keine im Voraus festgelegten Mindestnoten. Festgesetzt ist nur die Zahl der zu vergebenden Plätze. Wie der N.C. jeweils ausfällt, ist von der Anzahl der eingehenden Bewerbungen und den Noten der Bewerber abhängig.
Für grundständige Studiengänge werden als grobe Orientierung die Verfahrensergebnisse früherer Bewerbungsverfahren veröffentlicht. Da in den nahezu allen Masterbewerbungsverfahren neben der Note aber noch jeweils andere Kriterien zur Ranglistenbildung herangezogen werden, kann hier kein N.C.-Notenwert veröffentlicht werden.
Die aktuellen Zulassungszahlen finden Sie in der Satzung für die Festsetzung von Zulassungszahlen.

Fragen?

Sind noch Fragen offen geblieben?

Antworten finden Sie hier auf unserer FAQ-Seite oder in unserer Master-Beratung


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