Rechtliche Rahmenbedingungen für studierende Eltern

Überblick

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Studium mit Kind / Pflegeverantwortung an der Goethe-Universität

Der Studienverlauf von Studierenden mit Kind(ern) ist im Vergleich zu dem der Kommilitonen ohne Kinder erfahrungsgemäß etwas unsteter. Dies kann auf der einen Seite mit einer höheren Belastung organisatorischer und finanzieller Art erklärt werden. Auf der anderen Seite verlagert sich der Lebensmittelpunkt Studierender spätestens mit der Geburt, bzw. wird um einen weiteren bereichert. In der Folge kann die Konzentration im Alltag nicht allein auf das Studium fokussiert werden. Ähnlich, wenn auch mit etwas anders gelagerten Implikationen, stellt sich die Situation derer dar, die Verantwortung in der Pflege von Angehörigen übernehmen.

Was die organisatorischen Rahmenbedingungen angeht, so gibt es gewisse Regelungen, die der besonderen Situation Studierende mit Kind oder Pflegeverantwortung Rechnung tragen. Im Nachfolgenden finden Sie eine Übersicht, die Ihnen die Orientierung erleichtern soll. Informieren Sie sich dennoch in jedem Fall zusätzlich in den Fachstudienberatungen über die fachbereichsspezifischen Regelungen für Studierende mit Kind(ern) oder Pflegeverantwortung.

Beachten Sie darüber hinaus auch die verschiedenen Beratungsangebote an der Goethe-Universität.


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Beurlaubung

Für die Zeit rund um eine Geburt, aber auch, um schwierige Situationen während der Abschlussphase aufzufangen, kann eine Beurlaubung vom Studium eine gute Option sein.

Die Gründe, die eine Beurlaubung möglich machen, regelt die Hessische Immatrikulationsverordnung in § 8.
Familienbezogene Gründe für eine Beurlaubung nach § 8 (1) können bspw. sein:

  • eine Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt – wozu ggf. auch Komplikationen während der 
    Schwangerschaft zählen können,
  • die Inanspruchnahme von Mutterschutz und/oder Elternzeit nach den gesetzlichen Regelungen,
  • die Pflege von nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürftigen Angehörigen.

Hierfür sind jeweils entsprechende Nachweise vorzulegen. Da Studierende keine Elternzeit geltend machen können, akzeptiert das Studierendensekretariat der Goethe-Universität die Geburtsurkunde als Nachweis für eine Beurlaubung - der Mutter wie des Vaters - aufgrund von Elternzeit.

Eine Beurlaubung kann nur für ganze Semester geltend gemacht werden; die Berücksichtigung bereits abgeschlossener Semester ist ausgeschlossen. Beurlaubungen aufgrund von Mutterschutz/Elternzeit werden analog zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für maximal 3 Jahre gewährt. In der Regel sind das sechs, inklusive vorangegangener Mutterschutzfrist dann sieben Semester. Die Begrenzung auf sechs (bzw. sieben) Semester gilt nicht für den Fall von Mehrlingsgeburten. Hier verlängert sich die Beurlaubung entsprechend der Elternzeit gemäß §15 Abs. 2 BEEG. Auch können – anders als in sonstigen Fällen – während Mutterschutz und Elternzeit Lehrveranstaltungen besucht und Prüfungsleistungen erbracht werden (§ 8, Absatz 3).

Antragsfristen: 30.04. für ein Sommersemester und 31.10. für ein Wintersemester (im Krankheitsfall auch während des Semesters möglich.)

Ablauf: Sie finden das Antragsformular im Downloadbereich sowie im Studien-Service-Center. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form zu stellen; hier muss jedoch auch eine Durchschrift in Papierform eingereicht werden. Die Genehmigung oder die Ablehnung Ihres Antrags wird Ihnen per Post zugesandt.

Hinweise: Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung nicht von der Zahlung des Semesterbeitrags befreit. Eine Rückgabe und -erstattung des Semestertickets kann bei der Semesterticket-Härtefondsstelle des Studierendenwerks beantragt werden. Informieren Sie sich auch bitte vor Beantragung eines Urlaubssemesters bei den jeweils zuständigen Stellen über die Auswirkungen einer Beurlaubung auf BAföG, Kindergeld und Ihre Krankenversicherung.

Außerdem ist anzumerken, dass der Status als Werkstudent*in durch eine Beurlaubung gefährdet ist. Allgemeine Verwaltungsregeln gehen davon aus, dass im Falle einer Beurlaubung die Voraussetzung für die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht nicht mehr gegeben ist.

Bitte richten Sie Ihren Antrag an:
Goethe-Universität Frankfurt, Studierendensekretariat, Postfach 11 19 32, 60054 Frankfurt


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Elternzeit

Die Elternzeit ist, wie auch das Elterngeld, im Sinne des Bundes-Elternzeit- und Elterngeldgesetzes (BEEG) zunächst einmal auf Eltern zugeschnitten, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Diese haben dem Arbeitgeber gegenüber das Recht auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.

Studierende können gemäß §8 der Hessischen Immatrikulationsverordnung eine Beurlaubung mit der Inanspruchnahme von Elternzeit begründen. Hierzu ist eine gesonderte Beantragung der Elternzeit gegenüber der Universität nicht notwendig. Lesen Sie hierzu den Punkt Beurlaubungen.

Für arbeitende Studierende gelten die Regelungen für Arbeitnehmer (Elternzeit).

Beachten Sie bei der Planung außerdem die Regelungen zum Elterngeld.

Der Familien-Service unterstützt Sie gerne, wenn Sie Fragen zur Elternzeit und anderen Themen der Vereinbarkeit haben. Zu den Beratungsangeboten.

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Mutterschutz

Das Mutterschutzportal der Goethe-Universität bietet allen schwangeren und stillenden Müttern und Umsetzungsverantwortlichen auf sie zugeschnittene Informationen und sorgt so für Transparenz und Handlungssicherheit.

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Teilzeitstudium

Die besondere Situation Studierender mit Familienverantwortung erfordert immer wieder kreative Lösungen, um Studium, eventuelle Nebentätigkeiten und Familienleben in Balance zu bringen. Ein Teilzeitstudium bietet dabei eine Möglichkeit, dieser Mehrfachbelastung ein bisschen Luft zu verschaffen.

Grundständige Studiengänge können prinzipiell auch in Teilzeit studiert werden, sofern die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung des gewählten Studiengangs dies nicht explizit ausschließt.u beachten ist jedoch, dass Teilzeitangebote in Hessen nur in solchen Studiengängen möglich sind, in denen für das entsprechende Fachsemester keine Zugangsbeschränkungen bestehen.

Informieren Sie sich bei Ihrer Fachstudienberatung. Diese muss Ihnen auf dem Antragsformular den Besuch bestätigen. Ohne diese Bestätigung kann der Antrag im Studierendensekretariat nicht bearbeitet werden.

Die allgemeinen Regelungen zum Teilzeitstudium finden Sie auf den Seiten des Bereichs Studium | Lehre | Internationales.

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FamilyPlus-Card

Mit der FamilyPlus-Card werden bürokratische Hürden abgebaut und damit der Uni-Alltag um ein kleines Stück erleichtert. Neben dem vereinfachten Nachweis der Elternschaft ermöglicht die Karte auch günstiges Essen für Kinder.

Kontakt

Beratungsanfragen nehmen wir gerne entgegen unter: beratung-familie@uni-frankfurt.de.

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Benjamin Kirst
Referent Familien-Service

Tel.: +49 69 798-18124
E-Mail: kirst@em.uni-frankfurt.de

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