Campusansicht Goethe Universität mit Menschenmenge und Skulptur

Information für die mit Personalangelegenheiten befassten Mitarbeiter*innen

Teilhabe- und Förderrichtlinien

Als öffentliche Arbeitgeberin unterliegt die Universität besonderen Verpflichtungen bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. 

In Konkretisierung des Hessischen Aktionsplans zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) und der Regelungen des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) hat die hessische Landesregierung Richtlinien erlassen. Vor allem folgende zwei Richtlinien sind für die Universität von besonderer Bedeutung:

  • Die Richtlinien zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter Angehöriger der hessischen Landesverwaltung – kurz Teilhaberichtlinien – enthalten Verpflichtungen für den Arbeitgeber, mit dem Ziel, die chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu fördern und zu sichern.
  • Die Richtlinien zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung – kurz Förderrichtlinien – stellen einen Fonds zur Verfügung, um, in Ergänzung zu Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder anderer Rehabilitationsträger, des zuständigen Jobcenters und Integrationsamtes, erhöhte finanzielle Anreize für eine verstärkte Neueinstellung von arbeitslosen schwerbehinderten Menschen zu schaffen und so die Erreichung der Ziele der Teilhaberichtlinie zu unterstützen.

Die Teilhaberichtlinie verpflichtet die Universität, die Richtlinien allen Vorgesetzten zur Kenntnis und zur Beachtung zu geben. Sie finden hier anbei die vollständige Teilhabe- und die Förderrichtlinie sowie das zugehörige Anschreiben des HMWK.

Vorgesetzte trifft die Verpflichtung, alle mit Personalangelegenheiten befassten Mitarbeiter*innen in Ihrem Arbeitsbereich über den Inhalt dieser Richtlinien zu unterrichten. Die Unterrichtung ist jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. 


Dokumente zum Download

Ansprechpartnerin:

Inklusionsbeauftragte

Beauftragte für Studierende mit Behinderungen / chron. Erkrankungen 


Petra Buchberger

Tel: 069/-18282
E-Mail: Buchberger@rz.uni-frankfurt.de




Bei Fragen zum Thema können Sie sich ebenso an die Schwerbehinderten-Vertretung (SBV) wenden