Masernschutz

Informationen zum Masernschutz nach Infektionsschutzgesetz

Der Masernschutz nach Infektionsschutzgesetz gilt seit März 2020 und ist für alle Studierenden am Campus Niederrad verpflichtend. Das heißt, Sie müssen uns den Nachweis Ihres Masernschutzes erbringen, um an Lehrveranstaltungen in Präsenz teilnehmen zu können.

Ziel des Gesetzes ist ein besserer individueller Schutz gegen Masern, insbesondere bei Personen, die regelmäßig in Gesundheitseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen. Mittel- bis langfristig wird somit das globale Ziel der WHO verfolgt, die Masern komplett zu eliminieren. Nähere Informationen hierzu siehe https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html.

Als geschützt gelten Personen, die in ihrem Leben zwei Masernimpfungen erhalten haben oder über einen serologisch nachgewiesenen Immunschutz verfügen.

Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin. Die Masernimpfung wird als Nachholimpfung i.d.R. von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Bitte lassen Sie hierfür das Formular Bescheinigung Masernschutz bei Ihrer Hausarztpraxis ausfüllen und unterschreiben und laden Sie es danach in der FACTScience® Student WebApp in Ihren persönlichen Daten hoch.