Emeriti

Das Wort "emeritus" ist lateinisch und bedeutet: "ausgedient". Die Emeriti, die hier aufgeführt sind, haben ausgedient, und zwar nicht in dem Sinne, dass sie unbrauchbar geworden wären -- ganz im Gegenteil, viele von ihnen stehen unserem Fachbereich immer noch mit Rat und Tat zu Seite - sondern in dem Sinne, dass sie ihre Dienstverpflichtungen erfüllt haben und sich als Ruheständler betrachten könnten. Aktive, lebendige Pensionäre: "Emeriti viventes"(1). Was sie so trieben und was sie zum Teil auch jetzt noch umtreibt, ist bei den jeweiligen Namenseinträgen hinterlegt.

Es liegt im Wesen des Seins, dass auch die aktivsten Ruheständler sich irgendwann in die Ruhe des Todes betten müssen. Unsere verstorbenen Emeriti sind hier als "mortui" aufgelistet, es liegt (leider) auch im Wesen der Welt, dass diese Liste mit der Zeit immer länger wird.

Die Listen sind alles andere als vollständig und sie setzen auch erst in den 2000er Jahren ein.(2) Anzumerken wäre noch, dass auch die Bezeichnung "Emeritus“ im strengen Sinne nur auf die Älteren unter ihnen zutrifft, die meisten Jüngeren sind - beamtenrechtlich gesprochen - Pensionäre.(3) Uns gedient haben sie dennoch und tun es zum Teil immer noch, wofür wir ihnen sehr dankbar sind.

 

(1) Es sei - sowohl um dem Wortspiel die Ehre zu geben, als auch um Wortverwirrungen vorzubeugen - hier noch angemerkt, dass manche Emeriten sich allerdings auch im Stand von Eremiten befinden, in dem Sinne, dass sie sich, Einsiedlern gleich, von allen akademischen Geschäften zurückgezogen haben. Das ist ihr gutes Recht. Und auch den Eremiten unter unseren Emeriten gilt unser Dank für ihre Dienste.

(2) Wer sich für eine vollständigere Sammlung der Namen unserer Professorinnen und Professoren seit der Gründung der Universität Frankfurt interessiert, der sei auf Udo Benzenhöfer: "Die Geschichte der Frankfurter Universitätsmedizin von 1914 bis 2014", Kontur-Verlag, Münster, 2014, verwiesen.

(3) Die älteren Professoren, die ihren Dienst noch vor den 1980er Jahren antraten, konnten sich bei Erreichen der Altersgrenze "emeritieren" lassen - sie behielten ihre Dienstrechte (z.B. in Bezug auf Forschungs- und Lehrtätigkeit), waren aber ihrer Dienstpflichten ledig. Sie bezogen ein "Ruhe"gehalt, das sich kaum von ihrem vorherigen unterschied. Diesen Status des "Emeritus" gibt es heutzutage nicht mehr, aber die alte Bezeichnung ist geblieben.