Beschaffungsordnung
Die Beschaffungsordnung der (BO) Goethe-Universität.
Sie gestaltet die der Goethe-Universität, als Stiftung des öffentlichen Rechts zugestandenen, vergaberechtlichen Freiräume aus und regelt, als Dienstanweisung, alle universitären Beschaffungsprozesse, unterhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte.
Durch die Sicherstellung rechtskonformer, strukturierter, formalisierter, transparenter und dokumentierter Vergabeprozesse ermöglicht die Beschaffungsordnung:
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eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung,
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die Vermeidung von Compliance-Risiken,
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eine möglichst kreative Ausgestaltung und professionelle IT-gestützte Unterstützung der Beschaffungsprozesse zur optimalen Nutzung der vergabe- und privatrechtlichen Handlungsspielräume der Stiftungsuniversität sowie
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eine größtmögliche Verzahnung der Beschaffungsprozesse mit den nachgelagerten Rechnungsbearbeitungsprozessen.
In erster Linie jedoch versteht sich die Beschaffungsordnung (BO) als Hilfestellung für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, zur rechtskonformen und wirtschaftlichen Ausgestaltung Ihrer täglichen Beschaffungsprozesse.
Beschaffungsordnung
- interaktive Beschaffungsordnung (dieses Dokument hat keine Unterschrift der Präsidentin, ist aber Inhaltsgleich mit der unterschriebenen Fassung)
- Beschaffungsordnung unterschrieben durch Präsidentin (bitte denken Sie daran, bei Externen das Veröffentlichungsdatum mit anzugeben)
Allgemeine Einkaufs- und Lieferbedingungen
Angebotseinholung
Herstellererklärungen
Checklisten
- Checkliste dezentrale Bestellung
- Checkliste Folgekosten
- Checkliste zur Prüfung privatrechtlicher Angebote
Drittmittelgeber zur Anwendung der BO
- Musterabfrage zur Zustimmung der BO bei Drittmittelverausgabung
- Zustimmungserklärung Drittmittelgeber zur Anwendung der BO bei Drittmittelverausgabung
Bestellschein