Diskriminierung bezeichnet Formen von Herabwürdigung, Benachteiligung, (sexualisierter) Belästigung, Stigmatisierung, Abwertung oder Ausschluss aufgrund dieser tatsächlichen oder vermuteten Merkmale:
Die Goethe-Universität setzt sich dafür ein, dass innerhalb des Universitätslebens keine Person diskriminiert, benachteiligt, missachtet oder herabgesetzt wird. Jede Form von Diskriminierung insbesondere rassistischer, ethnisierender, antisemitischer und antimuslimischer Art sowie Diskriminierung bezogen auf geschlechtliche und sexuelle Identitäten und zugeschriebene bzw. angenommene oder tatsächliche Eigenschaften wie Lebensalter, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, soziale Herkunft bzw. sozialer Status und andere soziale Stigmatisierungen werden an der Goethe-Universität nicht toleriert.
Entscheidend für die Einstufung einer Handlung oder Verhaltensweise als Diskriminierung ist insbesondere das Ergebnis, also die Wirkung einer Entscheidung oder Handlung, nicht das zugrundeliegende Motiv, das zu dieser Wirkung geführt hat.
Diskriminierung im Verständnis dieser Richtlinie beruht auf Zuschreibungen oder Zugehörigkeiten, die Bestandteil historisch gewachsener, gesellschaftlich relevanter Ungleichheitsstrukturen sind, die systematisch zu Benachteiligungen führen.
Diskriminierung findet sowohl als individuelle bzw. interaktionelle Handlung als auch auf struktureller oder institutioneller Ebene statt und muss dementsprechend auf allen diesen Ebenen angegangen werden.
Die in der Antidiskriminierungsrichtlinie festgehaltene Begriffsbestimmung von Diskriminierung erkennt zudem an, dass Menschen vielfache Zugehörigkeiten haben bzw. verschiedene Zuschreibungen erfahren und dementsprechend auch durch je spezifisches Zusammenwirken verschiedener Dimensionen von Diskriminierung betroffen sein können.
unmittelbare Diskriminierung: eine Person erfährt wegen eines geschützten Merkmals eine weniger günstige Behandlung, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde
mittelbare Diskriminierung: scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren benachteiligen Personen wegen eines geschützten Merkmals gegenüber anderen Personen
Ausnahme: die betreffenden Regelungen sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt
Belästigung: Verhaltensweisen, die mit einem geschützten Merkmal in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde einer Person verletzt wird,
besonders: wenn ein Umfeld geschaffen wird, das von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnet ist
sexualisierte Belästigung: unerwünschte sexualisierte Handlungen bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird
Auch Mobbing oder als Stalking können eine Belästigung oder sexualisierte Belästigung darstellen.
Belästigendes Verhalten kann sowohl verbaler als auch nonverbaler Art sein - z.B. Verleumdungen, Beleidigungen und abwertende Äußerungen, Anfeindungen, Drohungen und körperliche Übergriffe, die mit einem geschützten Merkmal in Zusammenhang stehen
Anweisung zur Benachteiligung: Person wird zu einem Verhalten bestimmt, das andere Personen wegen eines geschützten Merkmals diskriminiert oder diskriminieren kann
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